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Berichtszeitraum 1. Januar - 31. März 2018: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

In der 21. Ausgabe unseres Newsletters informieren wir über aktuelle Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht im Zeitraum Januar bis März 2018.

In seiner aktuellen Entscheidung in der Rs. Matzak befasste sich der EuGH mit der Abgrenzung von Arbeitszeit und Ruhezeit während häuslicher Bereitschaftszeit. Die getroffenen Aussagen sind über den Einzelfall hinaus ebenso für die Abgrenzung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nach deutschem Verständnis relevant. Wir danken Rudolf Buschmann (Gew. Centrum für Revision und Europäisches Recht, Kassel) für seine Anmerkung zu diesem Urteil (Anm. unter II.). Der Gerichtshof hatte sich im Berichtszeitraum daneben mit unionsinternen bilateralen Investitionsschutzabkommen, dem Verhältnis von Mutterschutz- und Massenentlassungsrichtlinie, Fragen des Befristungsrechts, der Bindungswirkung von A1-(Entsende-)Bescheinigungen und der Beseitigung von Altersdiskriminierungen befasst. Außerdem prüfte er in der Rs. John § 41 S. 3 SGB VI auf seine Unionsrechtskonformität. Das jüngst ergangene Urteil in der Rs. Egenberger, das grundlegende Bedeutung für das europäische Gleichbehandlungsrecht hat, wird in der nächsten Ausgabe des Newsletters besprochen. Schlussanträge liegen u.a. zum Erwerb von Urlaubsansprüchen während Elternzeit vor. In neuen Verfahren werden u.a. Fragen des Befristungsschutzes und Entsenderechts aufgeworfen. Wir freuen uns, dass Johannes Höller als neuer wiss. Mitarbeiter des HSI bei der Erstellung der Rechtsprechungsübersicht unterstützt.

Von den Urteilen des EGMR stehen aus dem vergangenen Quartal die Rs. López Ribalda u.a. / Spanien und die Rs. Libert / Frankreich im Fokus. Beide Verfahren befassen sich mit dem zukunftsrelevanten Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Konkret geht es um die Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung am Arbeitsplatz und der Auswertung eines Dienstcomputers durch den Arbeitgeber. Beide Verfahren werden von Karsten Jessolat (Gew. Centrum für Revision und Europäisches Recht, Kassel) gemeinsam besprochen (Anm. unter III.). Weiter hatte sich der EGMR u.a. mit Kündigungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Dienstgeheimnissen und der Bedeutung strafgerichtlicher Urteile für arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren befasst. Daneben sind einige neue Verfahren eingereicht worden, u.a. zur Einhaltung von Klagefristen.

Über die aktuellen Entwicklungen zur Reform der Entsenderichtlinie wird in der Rubrik "Sonstige Informationen" informiert. Zudem wird dort auf den bereits angekündigten Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung einer europäischen Arbeitsbehörde und den Plänen für einen verbesserten Zugang zum Sozialschutz für prekär Beschäftigte und Selbstständige aufmerksam gemacht. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte veröffentlichte seine Prüfungsergebnisse zum deutschen Staatenbericht 2017 über die Themenbereiche Gesundheit und soziale Sicherung. Weiter entschied er über verschiedene Beschwerden, darunter auch ein Verfahren zur Koalitionsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen irischer Streitkräfte. Neu eingereicht wurde eine Beschwerde, die die Deckelung der Entschädigung für eine rechtswidrige Kündigung zum Gegenstand hat. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte einen General Comment zu Art. 5 UN-BRK (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung).

Nicht zuletzt möchten wir Ihnen an dieser Stelle für Ihr Interesse und die zahlreichen Rückmeldungen zu unserem Newsletter danken. Wir freuen uns besonders, dass der Newsletter inzwischen bereits mehr als 1.000 Abonnenten zu verzeichnen hat. Neben der Online-Ausgabe hat sich unser Angebot zudem in den Print-Medien weiter etabliert. Die Rechtsprechungsübersicht zum EuGH erscheint als ständige Rubrik in der Zeitschrift NZA und unsere Entscheidungsanmerkungen werden regelmäßig in der Zeitschrift AuR publiziert.

Seit Januar 2018 führt das Hugo Sinzheimer Institut seine Tätigkeiten als Teil der Hans-Böckler-Stiftung fort. In diesem Zusammenhang möchten wir auf unsere geänderten Kontaktinformationen hinweisen. Für Fragen und Rückmeldungen zum Newsletter erreichen Sie uns zukünftig unter folgender E-Mail-Adresse: HSI@boeckler.de.

Quelle

Buschmann, Rudolf; Jessolat, Karsten; Heuschmid, Johannes; Hlava, Daniel; Hießl, Christina; Bustami, Ammar: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 51 Seiten

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