Berichtszeitraum 1. Juli - 30. September 2017: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Wir freuen uns, Ihnen nunmehr die 19. Ausgabe unseres Newsletters zum Europäischen Arbeitsrecht präsentieren zu können. Das 3. Quartal 2017, über das berichtet wird, hielt wieder einige interessante Entwicklungen auf Unions- und internationaler Ebene bereit, die sich auch auf unser nationales Recht auswirken.
Der EuGH hatte am 18. Juli 2017 sein mit Spannung erwartetes Urteil in der Rs. Erzberger (C-566/15) gefällt, bei dem nicht weniger als die deutsche Unternehmensmitbestimmung auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht überprüft wurde. Diese Prüfung ergab vollkommen zu Recht, dass das deutsche System keinen unionsrechtlichen Bedenken begegnet. Diese wichtige Entscheidung wird in der Anmerkung unter II. nachgezeichnet und bewertet. Weiter hatte der EuGH im Berichtszeitraum ein praxisrelevantes Urteil über die internationale gerichtliche Zuständigkeit für Klagen von Kabinenpersonal aus ihrem Arbeitsverhältnis getroffen, die die Fluggesellschaft Ryanair betrafen. Weitere Urteile ergingen u.a. zu gängigen Berechnungsmethoden der betrieblichen Altersversorgung, Altersgrenzen bei Piloten, der Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsvertragsrecht und der Bedeutung von Änderungskündigungen im Rahmen von Massenentlassungen. Neue Schlussanträge befassen sich u.a. mit der Rufbereitschaft von Feuerwehrleuten und neue Vorabentscheidungsersuchen werfen z.B. Fragen nach der Reichweite der Gestaltungsspielräume beim tarifdispositiven deutschen Urlaubsrecht und der Ungleichbehandlung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei einer tarifvertraglichen Überbrückungsbeihilfe auf.
Die Große Kammer des EGMR hatte sich in der Rs. Bãrbulescu (Nr. 61496/08) mit der Internetüberwachung am Arbeitsplatz befasst und das Urteil der Vierten Sektion aus 2016 (hierzu HSI-Newsletter 1/2016), in dem noch eine weitergehende Überwachung durch den Arbeitgeber erlaubt wurde, aufgehoben. Dr. Adam Sagan gilt unser besonderer Dank für die fundierte Besprechung der Entscheidung (Anmerkung unter III.). Der EGMR hatte weiter u.a. über die Anrechnung von Arbeitsvergütung auf eine staatliche Pension, über Whistleblowing im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts, das belgische Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum und den Zugang zu Informationen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entschieden.
Unter der Rubrik "Sonstige Informationen" berichten Dr. Christina Hießl und Ammar Bustami (IAAEU) u.a. über einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seefahrern und das Maßnahmenpaket der Kommission für eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik. Das Ministerkomitee des Europarats befasste sich mit dem Jahresbericht Deutschlands zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit und der Europäische Ausschuss für soziale Rechte ging im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auf die arbeitsrechtliche Situation in Griechenland ein und betonte hierbei auch die Rolle der Gläubigerinstitutionen bei den ESC-Verletzungen.
Quelle
Heuschmid, Johannes; Sagan, Adam; Hlava, Daniel; Jessolat, Karsten; Hießl, Christina; Bustami, Ammar:
Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 51 Seiten