schriftliche Stellungnahme für die Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses: NRW-Haushalt 2022 und Finanzplanung 2021-2025: Kommunen stärken und Spielräume nutzen
Die Landesregierung hat im August 2021 einen Entwurf für den Haushalt 2022 mit einem Volumen von 87,5 Mrd. Euro eingebracht. Wie schon im Rahmen der beiden Nachtragshaushalte 2020 und des Haushalts 2021 wird für 2022 ein "Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte" (Landtag NRW 2021c) aufgestellt und alle Effekte der Corona-Pandemie werden durch das mit dem NRW-Rettungsschirmgesetz vom 24. März 2020 geschaffene "Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise" aufgefangen, das mit einer Kreditermächtigung von bis zu 25 Mrd. Euro ausgestattet wurde. Mit der bisherigen Planung ist der Rettungsschirm voll ausgeschöpft. Es fehlt eine Perspektive für eine stärkere Unterstützung der Kommunen im Zeitraum nach 2020. Die Haushaltslage in NRW ist weiterhin angespannt. Spielräume, die sich aus der allgemeinen Rücklage und der Konjunkturbereinigung ab 2023 ergeben, werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung unzureichend genutzt. Unter anderem der Ansatz von steigenden globalen Minderausgaben zeigt, dass Mittel nach der Corona-Krise fehlen. Es bestehen daher aus Sicht des Landes weiterhin keine Spielräume für Steuersenkungen. Es wäre vielmehr im Landesinteresse, wenn die Schuldenbremse insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen für öffentliche Investitionen reformiert würde. Zusätzlich sollte sich das Land im Bundesrat für eine Stärkung der Einnahmenbasis beispielsweise durch eine Abschaffung der Privilegien bei der Erbschaftsteuer einsetzen.
Stichworte: Landeshaushalt NRW, Kommunalfinanzen NRW, Schuldenbremse, Konjunkturkomponente, Rettungsschirm
Quelle
Rietzler, Katja:
NRW-Haushalt 2022 und Finanzplanung 2021-2025: Kommunen stärken und Spielräume nutzen
IMK Policy Brief, Düsseldorf, 11 Seiten