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Berichtszeitraum 1. Oktober - 31. Dezember 2014: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

Wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Newsletters präsentieren zu können. Auch im letzten Quartal des Jahres 2014 gab es wieder zahlreiche Entscheidungen, die auch für den nationalen Rechtsanwender von besonderer Bedeutung sind. Umso mehr freuen wir uns, dass unser Newsletter in Wissenschaft und Praxis auf immer größeres Interesse stößt und möchten uns dafür an dieser Stelle herzlich bei Ihnen bedanken.
Aus der Rechtsprechung des EuGH steht dieses Mal die Entscheidung in der Rs. FNV Kunsten Informatie en Media (C-413/13) im Fokus. Mit dieser entwickelt der Gerichtshof die Albany-Bereichsausnahme fort, nach der Tarifverträge grundsätzlich vom europäischen Kartellrecht ausgenommen sind. Er bestätigt die niederländische Tarifpraxis, wonach auch Regelungen für (formal) Selbständige in Tarifverträgen aufgenommen werden können, sofern sich diese in einer ähnlichen Situation wie Arbeitnehmer befinden. Mit diesem Urteil setzt sich die erste Anmerkung (II.) auseinander. Weiterhin liegen die Schlussanträge in der Rs. AKT (C-533/13) vor, die die tarifvertragliche Beschränkung des Einsatzes von Leiharbeit in einem Unternehmen zum Thema hat (zur besonderen Bedeutung des Falls für Deutschland vgl. IV.4.).
Auf der Ebene des EGMR wird die Entscheidung in der Rs. Hrvatski Lijeènièki Sindikat (HLS) / Kroatien (Anmerkung III.) besprochen, die sich mit der Unverhältnismäßigkeit eines Streikverbots für eine kroatische Ärztegewerkschaft befasst. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Frage, ob ein Streik insgesamt für unzulässig erklärt werden darf, wenn einzelne Streikforderungen unzulässig sein sollten. Daneben finden sich wieder viele weitere interessante Entscheidungen und Verfahren des EGMR aus dem vergangenen Quartal nicht zuletzt zu weiteren Gewerkschaftsrechten aus Art. 11 EMRK.
Unter den "Sonstigen Informationen" wird u.a. auf das im Dezember veröffentlichte Gutachten des EuGH über den Beitritt der EU zur EMRK hingewiesen. Der EuGH kam hier zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Beitrittsübereinkunft nicht mit europäischem Recht vereinbar sei (VI.).
Um den Gleichklang zwischen den quartalsweisen Berichtszeiträumen mit der jeweiligen Ausgabe des HSI-Newsletters sicherzustellen, haben wir uns dieses Mal ausnahmsweise für die Nummerierung 5/2014 entschieden.

Quelle

Heuschmid, Johannes; Hlava, Daniel: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 39 Seiten

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