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Policy Brief

Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des Landtages von Nordrhein-Westfalen am 10. Mai 2021: Klimaschutz geht nur Hand in Hand mit Sozialverträglichkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz

Durch das Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im November 2019 ist es notwendig geworden das Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens vom 29. Januar 2013 anzupassen und diese neuen gesetzlichen Regelungen in Landesrecht zu überführen. Der Gesetzentwurf zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes ist unausgewogen. Insbesondere fehlt eine thematische Auseinandersetzung mit den sozialen und verteilungspolitischen Folgen der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen und deren Rolle bei der Schaffung einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz. Es zeigt sich, dass eine CO2-Bepreisung regressiv wirkt und Geringverdiener proportional stärker belastet werden als Besserverdienende. Eine Vielzahl von Maßnahmen kann sozialverträglicher gestaltet werden. Klimaprämien sind ein sichtbares und effektives Mittel, um gezielt und sozialverträglich Entlastung zu schaffen und dabei gleichzeitig die Akzeptanz für den Klimaschutz zu stärken. Grundsätzlich sollte die Sozialverträglichkeit bei Maßnahmen in allen Bereichen und bei allen Gesetzen berücksichtigt werden.

Stichworte: CO2-Bepreisung, Sozialverträglichkeit, Klimaprämie

Quelle

Stein, Ulrike: Klimaschutz geht nur Hand in Hand mit Sozialverträglichkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz
IMK Policy Brief, Düsseldorf, 14 Seiten

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