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Mitbestimmungspraxis

: Regelungen von Arbeitszeitkonten

Die Debatten um flexiblere Arbeitszeiten sind vielschichtig. Es geht um bessere Produktions- und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, um mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für die Beschäftigten, damit sie ihre Arbeitszeit besser an die individuelle Lebenssituation anpassen können. Arbeitszeitkonten sind das Instrument, mit dem ein hohes Maß dieser geforderten Flexibilität überhaupt erst möglich ist.

Diese Publikation fasst die Ergebnisse von zwei Analysen zusammen. Für die Analysen wurden Regelungen von 587 betrieblichen Vereinbarungen (456 Betriebs- und 131 Dienstvereinbarungen) zu Arbeitszeitkonten mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr. Ausgewertet wurden auch 83 Vereinbarungen (67 Betriebs- und 16 Dienstvereinbarungen) aus den Jahren 1995 bis 2016, die Langzeitkonten definieren mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Bewältigung von Marktanforderungen ist das wichtigste Ziel von Arbeitszeitkonten. In den letzten Jahren können Beschäftigte innerhalb der betrieblichen Erfordernisse mehr über ihre Zeit verfügen. Insbesondere bei Ampelkonten werden Betriebs- und Personalräte miteinbezogen.

Quelle

Groß, Hermann; Maschke, Manuela; Mierich, Sandra: Regelungen von Arbeitszeitkonten
Mitbestimmungspraxis, Düsseldorf, 24 Seiten

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