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Betriebsräte und Aufsichtsräte in Deutschland seit 1945: Vom Wert der Mitbestimmung

Schon im Frühsommer 1945 entstanden in den Ruinen der Wirtschaftsbetriebe und Verwaltungen Gremien demokratischer Mitbestimmung. Frei gewählte Betriebsräte ebneten den Weg für den Wiederaufbau der Demokratie in Deutschland.

Nach ersten gesetzlichen Regelungen noch unter Besatzungsrecht erkämpften die Gewerkschaften in den Gründerjahren der Bundesrepublik die Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben. Während der Regierungszeit der sozialliberalen Koalition gelang es in den 1970er Jahren, die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte weiter auszubauen. Und in den letzten zehn Jahren wurden zahlreiche Europäische Aktiengesellschaften errichtet, in denen die Grundprinzipien des deutschen Mitbestimmungsmodells verankert sind.

Heute vertreten hunderttausende Betriebs- und Personalräte die Interessen der Beschäftigten. Und die Aufsichtsräte von mehr als 660 Großunternehmen sind paritätisch besetzt. Die hohe Wahlbeteiligung an den alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen, die die Beteiligung an politischen Wahlen weit hinter sich lässt, zeugt von der lebendigen Demokratie in den Betrieben. Wirtschaftlicher Wandel, Globalisierung und europäische Rechtssetzung fordern die Mitbestimmung heraus, ebenso wie die sich häufenden Fälle von Mitbestimmungsvermeidung und Flucht aus der Mitbestimmung.

Printversion kostenlos zu bestellen bei boeckler@digiteam.de

Quelle

Milert, Werner; Tschirbs, Rudolf: Vom Wert der Mitbestimmung
Betriebsräte und Aufsichtsräte in Deutschland seit 1945, Düsseldorf, ISBN: 978-3-86593-220-4, 114 Seiten

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