: Der Risikobericht als Bestandteil des Lageberichts
Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)" im Jahre 1998 wurden die AGen und indirekt auch die GmbHen verpflichtet ein Früherkennungssystem einzurichten und im Jahresabschluss auf Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Die Arbeitshilfe stellt in den ersten Abschnitten die aktien- und handelsrechtlichen Anforderungen ausführlich dar und vergleicht sie mit einander. Dabei wird auch auf die Pflichten der Abschlussprüfer im Hinblick auf das Früherkennungssystem und die Risikoberichterstattung eingegangen. Eine vergleichende Darstellung der Risikoberichterstattungen fünf großer deutscher DAX-Konzerne (Bilfinger, Metro, Südzucker, Continental, Henkel) des Jahres 2012 schließt sich an. Die darin aufgeführten Risiken und ihre Bewertung werden im anschließenden Abschnitt kritisch hinterfragt. Am Schluss der Arbeitshilfe wird noch auf die bilanzielle Risikovorsorge (z.B. Rückstellungen) sowie die außerbilanzielle Risikobewältigung (von der Risikovermeidung bis zur Übernahme von Risiken im Rahmen der jeweiligen Risikostrategie) eingegangen.
Quelle
Eisbach, Joachim:
Der Risikobericht als Bestandteil des Lageberichts
edition der Hans-Böckler-Stiftung, ISBN: 978-3-86593-199-3, 108 Seiten
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