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Analyse und Handlungsempfehlungen: Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

Transnationale Unternehmen greifen zunehmend die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf. Vor der Gründung einer SE sind die beteiligten Unternehmensleitungen verpflichtet, mit Arbeitnehmervertretern über den Abschluss einer SE-Vereinbarung zu verhandeln. Geregelt werden Rechte auf Unterrichtung und Anhörung des künftigen SE-Betriebsrats und Rechte auf Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.

Die Auswertung von 77 SE-Vereinbarungen, abgeschlossen nach deutschem Recht zwischen 2005 und 2012, zeigt, in welchen Variationen die Verhandlungspartner eigenständige, vom gesetzlichen Standard abweichende Regelungen gefunden haben. Hinweise für die Gestaltung eigener SE-Vereinbarungen schließen sich an.

Quelle

Rose, Edgar; Köstler, Roland: Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-6369-5, 161 Seiten

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