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Ein Handbuch für Betriebsräte: Belegschaftsgenossenschaften für regenerative Energien

Längst sind Genossenschaften ihren traditionellen Branchen, wie der Landwirtschaft, entwachsen und haben ein breites Spektrum an Anwendungsbereichen für sich entdeckt. Ob Wohnungsgenossenschaften, Konsumgenossenschaften oder Kreditgenossenschaften - die Verbreitung über Industrie- und Branchengrenzen hinweg spricht für die Vielfalt der genossenschaftlichen Idee. Genossenschaften stehen heute für Beteiligung, Solidarität und Wirtschaftlichkeit. Der Zeitpunkt für eine Genossenschaftsgründung könnte kaum ein besserer sein: Genossenschaften sind politisch gewollt, leisten einen gewichtigen Beitrag hinsichtlich der Zielfunktion einer nachhaltigen Entwicklung und haben mit der Gesetzesnovellierung aus dem Jahr 2006 einen angemessenen rechtlichen Rahmen erhalten. Unter diesen Voraussetzungen hat die Rechtsform der Genossenschaft insbesondere im energiewirtschaftlichen Kontext an Bedeutung gewonnen. Basisdemokratische Entscheidungsstrukturen, Mitgliederorientierung und der Beteiligungsaspekt sind zentrale Eigenschaften, welche die Gemeinsamkeiten von genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Zielsetzungen deutlich machen. Eine Belegschaftsgenossenschaft für regenerative Energien, bei der sich MitarbeiterInnen als GenossInnen an einem Projekt beteiligen, baut auf eine innovative Art und Weise auf diesen Parallelen auf. Sie nimmt die sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen der Energiewende zum Ausgangspunkt, um beteiligungsorientierte Projekte im betrieblichen Umfeld zu verwirklichen.

Quelle

Allbauer, Markus; Heins, Bernd; Tuttlies, Iris: Belegschaftsgenossenschaften für regenerative Energien
Ein Handbuch für Betriebsräte, Düsseldorf, 74 Seiten

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