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: Trendbericht: Betriebs- und Dienstvereinbarungen für partnerschaftliches Verhalten, gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Wenn Unternehmen und Verwaltungen nachhaltig bekräftigen, dass Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung nicht geduldet werden, dann wird betriebsintern und -extern auf diese Weise deutlich Position bezogen.

Aber das Nichtvorhandensein von schweren rassistischen Vorfällen bedeutet nicht, dass es keine latente Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung gibt. Denn dies äußert sich oft nicht in offenen Konflikten, sondern in kleinen, manchmal sogar nur unbewussten Benachteiligungen einzelner Gruppen. Anders formuliert sind Betriebsvereinbarungen gegen Diskriminierung bzw. zur Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens gerade dort wichtig, wo sie das Augenmerk auf den alltäglichen, "normalen" Umgang miteinander richten.

Eher selten wird vereinbart, dass nicht nur die individuelle Ebene der Handlung und Kommunikation, sondern auch gezielt die vorhandenen Organisationsstrukturen auf bestehende Diskriminierungspotenziale geprüft werden. Das betrifft z.B. die Themen Personalentwicklung, Entgelt und Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte. Ein möglicher Ansatz in dieser Hinsicht könnte z.B. sein, zunächst betriebliche Personalstatistiken anzusehen. Man erhält Auskunft über die Zusammensetzung des Personals nach den AGG-relevanten Kriterien Geschlecht, Alter, Behinderung, Migrationshintergrund. Außerdem könnten schon bestehende Regelungen und Vereinbarungen im Hinblick auf versteckte Diskriminierungspotenziale geprüft werden.

Quelle

Maschke, Manuela: Trendbericht: Betriebs- und Dienstvereinbarungen für partnerschaftliches Verhalten, gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Düsseldorf, 11 Seiten

betriebsvereinbarung@boeckler.de

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