: Der Ausbilder in der betrieblichen Ausbildung
Der Ausbilder ist eine wichtige Größe in der betrieblichen Ausbildung. Die Definition seiner Aufgaben und seiner Rolle sind deshalb auch Gegenstand betrieblicher Regelungen. Die 24 ausgewerteten Vereinbarungen aus den Jahren 1979 bis 2008 regeln die Tätigkeit als Ausbilder, seine Qualifizierung, die Rolle, die er oder sie in der Ausbildung spielt und die Anforderungen an das Verhalten den Auszubildenden gegenüber, die Stellung in der betrieblichen Hierarchie sowie Aufgaben, Arbeitszeiten, Freistellungen, Eingruppierungen und Vergütungen. Nicht zuletzt geht es auch um die Beteiligung des Betriebsrats und der JAV an der Bestellung von Ausbildern und an Ausbilderbesprechungen.
Quelle
Busse, Gerd:
Der Ausbilder in der betrieblichen Ausbildung
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Düsseldorf, 27 Seiten
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