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Analyse und Handlungsempfehlungen: Betriebliche Gesundheitsförderung

Das neuere Arbeitsschutzrecht hat seit 1996 die Bedingungen betrieblicher Gesundheitspolitik verändert: Einige, der bisher als freiwillig geltenden Aktivitäten der Gesundheitsförderung sind in einen verpflichtenden Arbeitsschutz, mit einem umfassenderen Begriff von gesundheitlicher Gefährdung, verwandelt worden. Daran kann betriebliche Gesundheitsförderung anknüpfen und im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung integrieren.
Für die vorliegende Veröffentlichung wurden 54 Betriebs- und Dienstvereinbarungen ausgewertet, die sich - über Einzelmaßnahmen hinausgehend - mit betrieblicher Gesundheitsförderung beschäftigen. Dargestellt und diskutiert werden die verschiedenen Regelungsinhalte der Vereinbarungen bezüglich
· des Grundverständnisses,
· der Ziele,
· der Instrumente,
· der Zielgruppen und
· der Erfolgsbewertung von betrieblicher Gesundheitsförderung.
Ergänzt wird dieser Überblick durch die Darstellung der Mitbestimmungsrechte und durch Hinweise zu Gestaltungsmöglichkeiten für Vereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.Über die AutorInnen:
Marianne Giesert, Dipl. Sozialökonomin, Referatsleiterin der Abteilung Arbeit und Gesundheit beim DGB Bildungswerk
Heinrich Geißler, Dr. phil., freiberuflicher Berater für betriebliche Gesundheitsförderung und Gesundheitskommunikation, Gesellschafter der arbeitsleben KEG, Gmunden - Hamburg - Zürich".

Quelle

Giesert, Marianne; Geißler, Heinrich (2003): Betriebliche Gesundheitsförderung - Analyse und Handlungsempfehlungen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Frankfurt am Main, ISBN: 3-7663-3524-3, 117 Seiten

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