Temporäre Mehrwertsteuersenkung mit beschränkter Wirkung ; Stellungnahme für die Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 22.06.2020: Konjunkturpaket 2020
Ein wichtiges Element des deutschen Konjunkturpakets 2020 zur Bekämpfung der Corona-Folgen ist die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. Nach Angaben des Finanzministeriums dürfte diese Steuersenkung den Fiskus etwa 20 Mrd. Euro kosten. Diese Maßnahme dürfte zu einem gewissen Maß die Kaufkraft steigern, zu einem anderen Teil die Gewinnmargen der Unternehmen stützen. Die genaue Wirkung hängt davon ab, inwieweit die Steuersenkungen in Preissenkungen weitergegeben werden. Basierend auf empirischen Erfahrungen in anderen Ländern und theoretischen Überlegungen ist damit zu rechnen, dass nur ein Teil der Steuersenkung an die Konsumenten weitergegeben wird. Der gesamtwirtschaftliche Multiplikator dieser Steuersenkung dürfte deshalb spürbar unter 1 liegen.
Stichwörter: Konjunkturpaket, Corona-Krise, Mehrwertsteuer
Quelle
Dullien, Sebastian; Gechert, Sebastian:
Konjunkturpaket 2020
IMK Policy Brief, Düsseldorf, 12 Seiten