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: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die vorliegende Auswertung analysiert Betriebsvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie zeigt, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben Fragen aufwirft. Vereinbarungen müssen an die Bestimmungen der ArbMedVV von 2008 und 2013 angepasst werden. Kooperation von Betriebsräten mit Betriebsärzten lässt sich in den Vereinbarungen kaum ermitteln. Hierfür könnten Regelungen noch stärker betriebspolitische Grundlagen schaffen. Seit ihrem Inkrafttreten ihrer Novellierung in 2013 hat die ArbMedVV bewirkt, dass für zahlreiche ungelöste Fragen und Probleme gesetzliche Vorgaben geschaffen wurden. Die Interessenvertretungen könnten heute Inhalte der Vereinbarungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge viel konkreter und im Interesse der Beschäftigten regeln und betrieblich kommunizieren. Sie haben hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge viele rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Sie sollten aktuell mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen das Recht der Beschäftigten auf Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge betrieblich konkretisieren und umsetzen.

Quelle

Kiesche, Eberhard (2015): Arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 45, Düsseldorf, 68 Seiten

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