: Dienstreisen
Dienstreisen waren noch bis vor nicht allzu langer Zeit ein Privileg. Inzwischen hat sich das gewandelt. Mobil zu sein ist für viele Beschäftigte Arbeitsalltag. Aus dem Reiseprivileg ist eher eine Einstellungsvoraussetzung geworden: "Vorausgesetzt wird, mobil zu sein und sich in wechselnden Umgebungen orientieren zu können."
Dienstreisezeiten werden nicht automatisch als Arbeitszeit vergütet, Dienstreisen unterliegen nicht per se der Mitbestimmung und für Dienstreisen gelten besondere steuerliche Rahmenbedingungen.
Viele der ausgewerteten Vereinbarungen befassen sich mit Regelungen von Reise- und Arbeitszeiten oder dem Umgang mit Reisekosten. Vollständig vernachlässigt werden in den vorliegenden Vereinbarungen mögliche Belastungen, die für Beschäftigte mit Dienstreisen in Verbindung stehen können. Es gibt gute Gründe, sich mit diesem Thema zu befassen. Nicht zuletzt kann Reisestress zu psychischen Fehlbelastungen beitragen und insofern ein Thema für den Arbeits- und Gesundheitsschutz darstellen.
Seit 01.01.2014 gelten neue Regelungen im Reisekostenrecht. Eine Prüfung der bisherigen Praxis empfiehlt sich daher.
Quelle
Hinrichs, Sven (2014):
Dienstreisen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 34, Düsseldorf, 79 Seiten
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