: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
In Deutschland gilt das Prinzip der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Krankheit und bei Kuren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % des Bruttoentgelts für einen Zeitraum von max. sechs Wochen. Bei länger andauernder Krankheit kann anschließend die Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld zum Tragen kommen.
Diese gesetzlichen Regelungen wurden in einigen Tarifverträgen weiter verbessert in Form von Krankengeldzuschüssen. Wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist, kann auch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, in der einzelne Aspekte eines Krankengeldzuschusses geregelt werden. In der Untersuchung werden Hintergründe und einige betriebliche Beispiele erläutert.
Quelle
Maschke, Manuela (2012):
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 31, Düsseldorf, 17 Seiten
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