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: Elektronische Personalakten

Schriftliche Unterlagen, die ein Betrieb über seine Beschäftigten sammelt, anlegt und verwaltet, werden als "Personalakten" bezeichnet, eine Legaldefinition existiert nicht. Zunehmend werden Personalakten digitalisiert und auf elektronischen Datenträgern gespeichert. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen kommen dann zum Tragen.
Zur digitalen Speicherung von Personalakten werden spezielle Softwaresysteme verwendet, die eine fälschungssichere (revisionssichere) Archivierung ermöglichen. Personalverantwortliche und Führungskräfte erwarten, mittel- bis langfristig ihre Arbeit zu optimieren und erleichterten Zugriff auf Personalakten zu erhalten. Einige Betriebs- und Personalräte hingegen befürchten, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zur "gläsernen Belegschaft" ist. Im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (entspr. PersVG) haben sie entsprechende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen.
In den ausgewerteten Betriebs- und Dienstvereinbarungen wird versucht, die erwarteten Vorteile der elektronischen Archivierung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten in Einklang zu bringen. Im Wesentlichen werden geeignete Maßnahmen zum Datenschutz und zur Verhinderung von Verhaltens- und Leistungskontrolle geregelt, meist im Zusammenwirken mit bereits vorhandenen IT Rahmenvereinbarungen. Allerdings fehlen Regelungen zur Verschlüsselung der Dokumente.

Quelle

Böker, Karl-Hermann (2010): Elektronische Personalakten
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 16, Düsseldorf, 48 Seiten

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