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: Personalführung,-förderung und -entwicklung für AT-Angestellte

Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) werden in der Praxis meist zwischen den tariflich Beschäftigten und den leitenden Angestellten eingeordnet. Sie sind Beschäftigte mit höherer Vergütung als in der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe einschlägiger Branchen- oder Haustarifverträge vorgesehen. Sie können Führungskräfte auf mittlerer Ebene sein, aber auch Spezialisten mit besonders hohen Qualifikationsanforderungen. Ein AT-Angestellter muss kein leitender Angestellter sein, umgekehrt sind leitende Angestellte in der Regel aber AT-Angestellte. Anders als bei leitenden Angestellten kann der Betriebsrat bei AT-Angestellten durchaus mitbestimmen.
In einer umfassenden Auswertung betrieblicher Vereinbarungen wurden die Gestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von AT-Angestellten in Betriebsvereinbarungen untersucht (Breisig 2010: AT-Angestellte).
Die vorliegende Kurzauswertung analysiert ergänzend Konzepte der Personalführung und -beurteilung sowie die Förderung und Personalentwicklung von AT-Angestellten.

Quelle

Breisig, Thomas (2009): Personalführung,-förderung und -entwicklung für AT-Angestellte
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 5, Düsseldorf, 17 Seiten

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