5 von 6 großen SEs vermeiden paritätische Mitbestimmung: Mitbestimmungsvermeidung in der europäischen Aktiengesellschaft
Die Studie belegt die fortschreitende Vermeidung der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat mittels Verwendung der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). 5 von 6 SEs mit mehr 2.000 Inlandsbeschäftigten fehlte 2022 ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat. Die steigende Zahl der Beschäftigten, denen allein durch die Nutzung der Rechtsform SE die paritätische Vertretung im Aufsichtsrat vorenthalten wird, liegt mittlerweile bei über 480.000. Die Zahl der großen SEs wächst weiter, die Mitbestimmung hingegen wächst nicht mit. Die Ergebnisse belegen die Notwendigkeit von Gesetzesreformen zum Schutz der Mitbestimmung und verdeutlichen deren mögliche Wirkung.
Quelle
Gieseke, Felix:
Mitbestimmungsvermeidung in der europäischen Aktiengesellschaft
Mitbestimmungsreport, Düsseldorf, 17 Seiten