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Forschungsförderung Forschungsförderung

Projektskizze einreichen : FAQ - Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Einreichen von Projektskizzen.

Die Projektleitung setzt eine abgeschlossene Promotion voraus. Außerdem sollten Sie zum Startzeitpunkt des Projektes an eine wissenschaftliche Organisation angebunden sein.

Nein, die Projekte der Forschungsförderung schließen eine Promotionsförderung aus. Die Hans-Böckler-Stiftung bietet aber Promotionsstipendien an, alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Es können pro Skizze bis zu 3 Anfragesteller:innen genannt werden. So ist es z.B. möglich, dass verschiedene Forscher:innen von Universitäten, Instituten oder anderen Organisationen gemeinsam eine Projektskizze einreichen.

Nein, wir bitten darum, von Anrufen und E-Mails mit Voranfragen Abstand zu nehmen. So entstehen für alle Interessierten die gleichen Chancen.

Nein.

Nein.

  1. Etwa vier bis sechs Wochen nach dem Einsendeschluss erhalten Sie Rückmeldung von uns. Dies kann eine Absage oder die Aufforderung zum Ausarbeiten eines Vollantrags sein, den Sie mit dem zuständigen Fachreferat abstimmen.
     
  2. Danach erfolgt ein wissenschaftliches und gewerkschaftliches Begutachtungsverfahren.
     
  3. Bei positivem Ausgang wird Ihr Antrag Vertreter:innen des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung zur Genehmigung vorgelegt. wird.
     
  4. Wird Ihr Antrag bewilligt, erfolgt der Vertragsabschluss und Ihr Projekt kann beginnen.
     
  5. Der gesamte Prozess erstreckt sich über eine Zeitspanne von 12 bis 18 Monaten.

Ja.

Ja, das ist möglich.

Grundsätzlich können sog. „Overheads“ i.H.v. max. 10 Prozent berücksichtigt werden. Allerdings gibt es Einschränkungen. So können wir z.B. keine Kosten für jegliche Hardware wie z.B. PCs oder Diktiergeräte in Universitäten übernehmen.

Nein. Bitte reichen Sie pro Einsendeschluss nur eine Skizze ein. Wenn diese abgelehnt wird, reichen Sie sie bitte nicht erneut ein. Neue Vorschläge sind in späteren Runden willkommen.

Es gibt keine Untergrenze für die voraussichtliche Anzahl der Personenmonate. In der Bewertung der eingegangenen Projektskizzen wird u.a. geprüft, ob die voraussichtliche Anzahl der Personenmonate in adäquatem Verhältnis zum geplanten Forschungsvorhaben steht.

Es gibt keine Untergrenze für die voraussichtliche Antragssumme in Euro. In der Bewertung der eingegangenen Projektskizzen wird u.a. geprüft, ob die voraussichtliche Antragssumme in adäquatem Verhältnis zum geplanten Forschungsvorhaben steht.  Wir bitten Sie, die Antragssumme gründlich zu kalkulieren, bevor Sie die Projektskizze einreichen, damit Sie auf der nächsten Auswahlstufe (Projektantrag) nicht nachkalkulieren müssen.

Nein. Die Einreichung einer Projektskizze erfolgt ausschließlich über das Webformular. Weitere Dokumente werden nicht berücksichtigt.

Sollte Ihr Projekt für die Forschungsförderung ausgewählt werden, arbeiten wir mit einer/m Vertragspartner:in zusammen. Diese:r kann wiederum Unteraufträge vergeben. Der Vertrag zwischen den Projektnehmer:innen und der Hans-Böckler-Stiftung bleibt davon unberührt.

Nein. Sollte unserer Meinung nach ein anderes Themenfeld passender sein, ändern wir dies von uns aus.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir kein individuelles Feedback zu abgelehnten Skizzen anbieten können.

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