Quelle: Franziska Schäfer
Tarifrechtliche Tagung des HSI
Veranstalter: | HSI der Hans-Böckler-Stiftung |
Ort: | online |
vom: | 27.05.2021, 10:00 Uhr |
bis: | 27.05.2021, 14:30 Uhr |
Ein funktionsfähiges Tarifvertragswesen ist grundrechtlich geschützt. Angesichts einer stetigen sinkenden Bindung an Tarifverträge stellt sich daher die Frage nach den Möglichkeiten, die Tarifbindung zu stärken. Hierzu bedarf es auch der Anpassung rechtlicher Vorschriften. Auf der tarifrechtlichen Tagung 2021 sind zwei solcher Neuregelungen zur Diskussion gestellt worden: Prof. Dr. Olaf Deinert hat den Vorschlag einer Professor*innengruppe vorgestellt, Differenzierungsklauseln weitergehend als bisher für zulässig zu erklären. Dieser Vorschlag ist von Micha Heilmann (NGG), Roman Romanowski (IG Metall) und Martina Trümner (ver.di) kommentiert worden.
Im zweiten Teil der von Dr. Johanna Wenckebach, wiss. Direktorin des HSI, geleiteten Veranstaltung ging es um den Zugang von Gewerkschaften und Betriebsräten zu den Arbeitsplätzen in der digitalisierten Arbeitswelt. Prof. Olaf Deinert erhellte die Rechtslage, woraufhin Isabel Eder (IG BCE) aus ihrer Praxis berichtete. Die Veranstaltung wurde durch die Worte von Reiner Hoffmann, dem Vorsitzenden des DGB, abgeschlossen.
Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder und digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften im Betrieb: Bei der Tarifrechtlichen Tagung des HSI ging es um die Stärkung der Tarifautonomie.
von Joachim F. Tornau
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln – Möglichkeiten und Inhalt einer gesetzlichen Gestaltung, Prof. Dr. Olaf Deinert, Georg-August-Universität Göttingen