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Stipendien der Hans-Böckler-Stiftung

Stipendien: Das Stipendium als finanzielle Unterstützung

Anders als beim BAföG muss man ein Stipendium nicht zurückzahlen.

Die materielle Förderung im Rahmen der Grundförderung

Die materielle Förderung wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vergeben (ab 01.10.2019):

  • max. 744 Euro BAföG-Höchstsatz pro Monat;
  • 300 Euro Studienkostenpauschale;
  • ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max.109/189 Euro pro Monat

Zusätzlich zu dem Grundstipendium können

  • ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im Monat
  • sowie eine Kinderbetreuungspauschale von 140 Euro pro Monat gezahlt werden, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht.

Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt.

Alle Leistungen erfolgen nach den Rahmenrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

 

Förderung im Ausland

Von besonderer Bedeutung ist die Unterstützung von Auslandsaufenthalten, die für einen erfolgreichen Einstieg in den Beruf und die weitere Karriere immer wichtiger werden. Dabei handelt es sich um studienbezogene Sprachkurse, kurze studienbezogene Auslandsaufenthalte oder um ein Auslandsstudium, das im Regelfall für ein akademisches Jahr gewährt werden kann. Anträge, die sich ausschließlich auf die Förderung eines Auslandsaufenthaltes beziehen, können nicht gestellt werden. Ein Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz kann gefördert werden. Darüber hinaus kann im Masterstudiengang auch ein Studium außerhalb Europas gefördert werden, wenn eine besondere Begründung dafür gegeben werden kann. Eventuell anfallende Studiengebühren können bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Studienjahr erstattet werden.

Kontakt

Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.

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