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Das Bild zeigt das Cover der Ausgabe. WSI-Mitteilungen

Gruß, Matthias : „Tariflohnpflicht“ in der Altenpflege: Kein Weg zur Erhöhung der Tarifbindung

Ausgabe 04/2024

DOI: 10.5771 /0342-300X-2024-4-305

Seiten 305-309

Zusammenfassung

Der Bedarf an professioneller Pflege ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und wird auch in Zukunft weiter steigen. Um genügend Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen, ist es notwendig, diese attraktiver zu machen. Ein wesentlicher Faktor ist die Bezahlung der Pflegekräfte. In den vergangenen 14 Jahren wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die zwar zu einer Steigerung der Gehälter beigetragen haben, jedoch nicht in ausreichendem Maß. Die Tarifbindung konnte dadurch nicht erhöht werden. Auch die mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführte sogenannte „Tariflohnpflicht“, die seit September 2022 gilt, offenbart sich als Etikettenschwindel. Sie macht Tarifverträge keineswegs obsolet, sondern zeigt, warum diese wichtiger denn je sind. Eine Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben ist notwendig.

Schlagworte: Pflege, Entgelt, Tarifbindung, Tariflohnpflicht, Gewerkschaften
 

Abstract

The demand for professional nursing care has risen sharply in recent years and will continue to rise in the future. In order to attract enough people to the nursing profession now and in the future, it is necessary to make it more attractive. One key factor is the pay of carers. Over the past 14 years, a number of measures have been taken which have contributed to an increase in salaries, but not to a sufficient extent. It has not been possible to increase collective bargaining coverage as a result. The so-called “collective wage obligation” introduced with the Healthcare Further Development Act, which has been in force since September 2022, also reveals itself to be a fraudulent labelling scheme. Far from rendering collective agreements obsolete, it shows why they are more important than ever. A revision of the legal requirements is necessary.

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