Arbeitsmarkt im Wandel: BEFRISTETE EINSTELLUNGEN, Q4/2023
In den vergangenen Jahren ist der Anteil befristeter Einstellungen – unterbrochen durch die Turbulenzen der Corona-Krise – kontinuierlich gesunken. Nach den neuesten Daten für das 4. Quartal 2023 sind zuletzt dennoch 37,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig begonnenen Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende) befristet worden. Von diesen Befristungen sind junge Menschen, Un- und Angelernte sowie Beschäftigte mit Hochschulabschluss, Beschäftigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft, aber auch Beschäftigte imAllter von über 65 Jahren in hohem Maße betroffen. Regional konzentrieren sich befristete Einstellungen vor allem in den Städten Heidelberg (62,5 Prozent), Köln (62,2 Prozent) und Potsdam (59,0 Prozent). Aber auch Frankenthal in der Pfalz (56,2 Prozent) und Berlin (50,5 Prozent) sind stark betroffen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es verwunderlich, dass die Bundesregierung nun in ihrer „Wachstumsinitiative“ das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot für Menschen jenseits der Regelaltersgrenze kippen will, um die (befristete) Beschäftigung im Rentenalter zu fördern. Tatsächlich wurden bereits im Jahre 2023 über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig begonnenen Arbeitsverträge mit dieser Altersgruppe befristet. Wenn die Betriebe also die Erfahrung und die Fähigkeiten dieser Menschen in ihren Dienst stellen wollen, ist es an ihnen, für attraktive Arbeitsbedingungen zu sorgen.
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Literatur
Seils, E./Emmler, H. (2024): Befristete Einstellungen. In der Stagnation. WSI Policy Brief 85, 10/2024, Düsseldorf
Anmerkungen
Die Angaben zu den befristeten Einstellungen beziehen sich auf die SvB-Kerngruppe Befristung. Nach der Bundesagentur für Arbeit (2018, S. 6) umfasst die Kerngruppe alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten, Personen in freiwilligen Diensten (soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) und Teilnehmende an zeitlich befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei einem Rehabilitationsträger. Angaben zum Bestand an Befristungen sind auf dieser Basis ebenso wenig möglich wie eine Gliederung nach der rechtlichen Grundlage der Befristung (z.B. der kalendermäßigen Befristung bzw. „sachgrundlosen Befristung“).
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (2018, S. 35) unterschätzen die Daten für Bremerhaven das tatsächliche Ausmaß der befristeten Beschäftigung sehr stark, weil zahlreiche kurzfristige Beschäftigungen im Hafen nicht als befristete Beschäftigungen gemeldet werden. Die Angaben für Bremerhaven sind daher in der Excel-Datei rot gesetzt.
Kontakt
Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI-Datenportal "Arbeitsmarkt im Wandel" ist Dr. Eric Seils.