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WSI Verteilungsmonitor: Armutsquoten von Kindern und Älteren in Deutschland

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Kinder sind in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Die Armutsquote von Kindern unter 18 Jahren lag im gesamten Beobachtungszeitraum durchgehend deutlich über der der Gesamtbevölkerung. 2005 lebten 19,5 Prozent aller Kinder unterhalb der Armutsgrenze1, somit 4,8 Prozentpunkte mehr als im Bevölkerungsdurchschnitt. In den vergangenen Jahren1 bis 2015 näherten sich die Armutsquoten einander tendenziell an: So lag die Kinderarmutsquote 2015 nur noch 4,0 Prozentpunkte über der Gesamtarmutsquote. Dies geht vorwiegend auf eine höhere Armutsquote in der Gesamtbevölkerung zurück. 2016 ist die Differenz wieder auf 4,6 Prozentpunkte angestiegen. Die Zunahme der Kinderarmut zwischen 2015 und 2017 ist vor allem auf die Flüchtlingszuwanderung zurückzuführen. Nach einem Rückgang im Jahr 2018 ist 2019 erneut ein Zuwachs um 0,4 Prozentpunkte festzustellen. Nach den aktuellen Zahlen für 2021 leben 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter der Armutsgefährdungsschwelle, wobei Vergleiche mit den Vorjahren aus methodischen Gründen nicht möglich sind.

Ältere Menschen ab 65 Jahren waren über viele Jahre seltener arm als die Durchschnittsbevölkerung. Jedoch zeigt sich eine steigende Tendenz: Während der Anteil der älteren Menschen, die von Armut betroffen waren, im Jahr 2005 bei 11 Prozent und damit 3,7 Prozentpunkte unterhalb des Bevölkerungsdurchschnitts lag, näherte sich die Altersarmutsquote in den letzten Jahren immer mehr der Gesamtbevölkerung an und erreichte 2016 14,8 Prozent. Mit 15,7 Prozent hat sie 2019 einen neuen Höchstwert erreicht. Insgesamt entspricht das Armutsrisiko der Bevölkerung ab 65 Jahre damit ungefähr dem der Gesamtbevölkerung. Der deutliche Zuwachs der Altersarmut um einen ganzen Prozentpunkt gegenüber dem Jahr 2018 ist also Teil eines allgemeineren Wiederanstiegs der Altersarmut, der 2007 eingesetzt hat und spätestens seit 2011 unübersehbar ist.

Der Zuwachs der altersarmen Bevölkerung speist sich vor allem aus der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Wiesen 2011 nicht einmal ein Fünftel der Altersarmen einen Migrationshintergrund auf, so waren es 2019 schon mehr als ein Viertel. Ein Grund besteht darin, dass der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in der Altersgruppe ab 65 Jahren insgesamt sehr stark zugenommen hat. Zudem weisen Personen mit Migrationshintergrund ein weitaus höheres Altersarmutsrisiko auf als die Älteren ohne Migrationshintergrund.

Die Ursache dafür ist in den unterschiedlichen Erwerbskarrieren der beiden Gruppen zu suchen: Eingewanderte Frauen und Männer sind in der Vergangenheit zumeist in schlechter bezahlten Tätigkeiten beschäftigt gewesen. Zudem haben sie ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko als die Beschäftigten ohne Migrationshintergrund. Im Alter übersetzt sich dies in unterdurchschnittliche Renteneinkommen (Giesecke/Kroh/Tucci/Baumann/El-Kayed 2017, S.14; Mika/Tucci 2006; Trischler 2012). Im Jahr 2020 ist die Altersarmutsquote höher als jene der Gesamtbevölkerung, wobei Vergleiche mit den Vorjahren nur sehr eingeschränkt möglich sind.

Ausführliche Analysen dazu im WSI Policy Brief 45, 8/2020 (pdf).


 

(1) Ab dem Jahr 2011 basieren die Daten auf dem Zensus dieses Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt basiert die Hochrechnung auf der Volkszählung des Jahres 1987. Insofern ist die Interpretation der Daten vor und nach 2011 im Vergleich nur eingeschränkt möglich. Aufgrund von neuen Methoden der Datenerhebung und Antwortausfällen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie ist das Jahr 2020 mit den umliegenden Jahren nur sehr begrenzt vergleichbar.

Weitere Erläuterungen

Armutsgrenze: Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.

Armutsquote: Die Armutsquote ist der Anteil von Personen an der Gesamtbevölkerung, deren Einkommen unterhalb der 60 Prozent-Armutsgrenze liegt.

bedarfsgewichtetes Einkommen: Das bedarfsgewichtete Einkommen, auch als Äquivalenzeinkommen bezeichnet, wird herangezogen, um die Einkommen unterschiedlich großer Haushalte vergleichbar zu machen. Dabei wird berücksichtigt, dass größere Haushalte zwar einen höheren Bedarf an Wohnraum, Lebensmitteln, Kleidung etc. haben, dass in bestimmten Lebensbereichen jedoch auch, z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad, gemeinsame Versicherungen etc., geringere Pro-Kopf-Kosten anfallen als in einem Ein-Personen-Haushalt. Zudem wird davon ausgegangen, dass jüngere Kinder einen geringeren Bedarf als Erwachsene haben. Das Äquivalenzeinkommen ergibt sich aus der Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder, welche anschließend durch einen Wert dividiert wird, der üblicherweise anhand der „neuen OECD-Äquivalenzskala“ bestimmt wird. Der ersten erwachsenen Person im Haushalt wird der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen, erhalten weitere Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird ein Gewicht von 0,3 zugewiesen. Das Haushaltseinkommen einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren würde demnach durch den Wert 2,1 dividiert werden.

Einkommensarmut: Als einkommensarm gelten Personen, deren bedarfsgewichtetes Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, d.h. weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten beträgt. Dabei handelt es sich um ein relatives Armutsmaß, da es sich – in Abgrenzung zur absoluten Armut – am üblichen Lebensstandard einer Gesellschaft orientiert und nicht durch das Unterschreiten des absoluten Existenzminimums gekennzeichnet ist.

mittleres Einkommen: Das mittlere Einkommen, auch Medianeinkommen genannt, ist der Wert, der genau in der Mitte liegt, wenn alle Einkommen aufsteigend geordnet werden.

Nettohaushaltseinkommen: Das Nettohaushaltseinkommen ergibt sich aus den Gesamteinkünften aller Mitglieder eines Haushaltes nach Steuern und Sozialabgaben. Zu diesen Einkünften zählen u.a. das Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie staatliche Transferzahlungen und Mietersparnisse durch selbst genutztes Wohneigentum. Letztere sind in den Mikrozensus-Daten jedoch nicht berücksichtigt.

Quellen

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2020): Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2019, Berlin

Giesecke, J./Kroh, M./Tucci, I./Baumann, A.-L./El-Kayed, N. (2017): Armutsgefährdung bei Personen mit Migrationshintergrund. Vertiefende Analysen auf Basis von SOEP und Mikrozensus, Berlin

Mika, T./Tucci, I. (2006): Alterseinkommen bei Zuwanderern, in: DIW Research Notes 2006 (18)

Statistisches Bundesamt (2020): Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Ergebnisse des Mikrozensus. Fachserie 1 Reihe 2.2-2019, Wiesbaden

Statistisches Bundesamt (2021)

Trischler, F. (2012): Auswirkungen diskontinuierlicher Erwerbsbiografien auf die Rentenanwartschaften, in: WSI-Mitteilungen 65 (4), S. 253–261

Kontakt

Ansprechpartnerin für alle Fragen zum WSI-Verteilungsmonitor ist Dr. Dorothee Spannagel.

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