Quelle: HBS
Böckler ImpulsMinijobs: Zweitjob, um über die Runden zu kommen
Knapp 2,6 Millionen Bundesbürger haben neben ihrem Haupt- einen Minijob. Gerade Frauen sind auf einen Zweitjob angewiesen, um ihr ansonsten zu geringes Einkommen aufzubessern.
In den vergangenen zehn Jahren haben immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine geringfügige Nebenbeschäftigung aufgenommen. Sie übten also zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis einen Zweitjob aus, auf den sie keine Steuern und Sozialabgaben entrichten mussten – monatlicher Höchstverdienst: inzwischen 450 Euro. Von 2004 bis 2013 stieg die Zahl der Neben-Minijobber von 1,66 auf 2,59 Millionen. Warum das so ist, haben die Berliner Sozialforscherin Tanja Schmidt und Dorothea Voss von der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Sie werteten dafür Daten des Sozio-oekonomischen Panels der Jahre 2004 bis 2011 aus.
Ihre wichtigsten Ergebnisse:
- Wer unfreiwillig in Teilzeit arbeitet, greift zum Neben-Minijob. Sowohl Männer als auch Frauen mit Neben-Minijob üben häufiger ihre Hauptbeschäftigung in Teilzeit aus als Beschäftigte mit nur einem Job, zeigen die Daten. Auch äußern diese Neben-Minijobber häufiger den Wunsch nach einer längeren Arbeitszeit in der Haupttätigkeit. Insgesamt gehen in etwa gleich viele Männer und Frauen einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nach.
- Frauen nehmen vor allem zur Existenzsicherung eine zweite Beschäftigung auf. Frauen mit Neben-Minijob haben in der Haupttätigkeit ein geringeres Einkommen als Männer. Denn sie müssen sich im Schnitt mit einem niedrigeren Stundenlohn begnügen und arbeiten häufiger Teilzeit. Der von Voss und Schmidt verwendete Datensatz ergibt für die Neben-Minijobberinnen einen durchschnittlichen Bruttostundenlohn in ihrer Hauptbeschäftigung von 14,47 Euro. Bei den Männern sind es 18,42 Euro. Je höher das individuelle Einkommen einer Frau, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie zusätzlich einen Minijob ausübt.
- Für viele Frauen ist es bei einer Trennung vom Ehepartner ökonomisch notwendig, einen Neben-Minijob aufzunehmen. Zwar sind die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen in der Regel niedriger als die ihrer männlichen Kollegen. Sind sie verheiratet, reduzieren sich die Unterschiede etwas. Wenn sie jedoch bei einer Scheidung „aus dem materiell einebnenden Status der Ehe herausfallen oder herausgehen, stehen sie vor der Notwendigkeit, fehlendes Einkommen durch die Aufnahme einer geringfügigen Nebenbeschäftigung zu kompensieren“, stellen die Wissenschaftlerinnen fest. Das zeige, dass der institutionelle Rahmen in Deutschland nicht geeignet sei, um Frauen bei drastischen Veränderungen im Lebensverlauf vor Armut zu schützen. Für Männer sei dieser Zusammenhang nicht nachweisbar.
- Männer mit Neben-Minijob zählen zur Gruppe der finanziell Bessergestellten. Mehr als die Hälfte der Männer mit einer geringfügigen Nebentätigkeit findet sich in den beiden oberen Fünfteln der Einkommensverteilung. Im untersten Fünftel ist für Männer die Wahrscheinlichkeit eines Neben-Minijobs niedriger als im mittleren Fünftel. Bei ihnen zeige sich also im Unterschied zu den Frauen ein „Mittelschichtsphänomen“, so die Forscherinnen. Sie vermuten unter den männlichen Neben-Minijobbern vor allem qualifizierte Facharbeiter, die neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Interesse an einem „Zuverdienst“ haben.
- Minijob statt Überstunden? Gerade in Regionen, wo fast Vollbeschäftigung herrscht, steige die Zahl der Minijobs – zum Beispiel in Baden-Württemberg. Es stelle sich also die Frage, ob steuer- und sozialversicherungspflichtige Überstunden teilweise über abgabenfreie Neben-Minijobs abgewickelt werden. Um Verzerrungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden, müsse jedoch jede Stunde am Arbeitsmarkt gleich behandelt werden, schreiben die Forscherinnen.
- Branchen mit vielen Teilzeitjobs weisen auch eine hohe Quote an Neben-Minijobs auf. Neben-Minijobberinnen haben ihre Hauptbeschäftigung am häufigsten in den drei Branchen „Erziehung, Unterricht, Forschung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie „Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherungen, Interessenvertretung“. In diesen öffentlichen oder halböffentlichen Sektoren habe es in den vergangenen Jahren „Umbrüche in der Beschäftigung“ gegeben, merken Schmidt und Voss an: Der öffentliche Dienst baute Stellen ab, gleichzeitig nahm Teilzeitbeschäftigung zu. Seit Anfang der 1990er-Jahre hat sich der Anteil der Teilzeitjobs fast verdoppelt – auf 30 Prozent. Auch in den anderen beiden Branchen wird immer mehr in Teilzeit gearbeitet. Das Entgeltniveau liege „im unteren bis mittleren Bereich, so dass insbesondere für Teilzeitbeschäftigte angenommen werden kann, dass sie in der Haupttätigkeit kaum ein existenzsicherndes Einkommen erzielen können“.
Sowohl das Gesundheits- und Sozialwesen als auch den Bildungssektor nennen die beiden Forscherinnen „besonders auffällige Branchen im Geschehen um Neben-Minijobs“. Hier üben viele Neben-Minijobber den gleichen Beruf in Haupt- und Nebentätigkeit aus. Daher sei zu untersuchen, inwieweit der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs eine problematische Aufspaltung von Arbeitszeitvolumen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung beschleunigt – gerade bei den gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen. In den betroffenen Branchen werde es bei einer gleichzeitigen Ausweitung von Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung immer schwieriger, mit einem einzigen Beschäftigungsverhältnis ein existenzsicherndes und ausreichend sozial absicherndes Einkommen zu erzielen. „Auch weil der Neben-Minijob mit Blick auf die erworbenen Ansprüche an das soziale Sicherungssystem Nachteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufweist, ist die geringfügige Nebenbeschäftigung insbesondere für Frauen daher ein prekärer Pfad.“
Tanja Schmidt, Dorothea Voss: Arbeitsmarkt- und geschlechtsdifferenzielle Einflussfaktoren für die Ausübung einer geringfügigen Nebenbeschäftigung, in: Industrielle Beziehungen, Nr. 1/2014