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HBS Böckler Impuls

Arbeitsmarkt: Zuschuss für Geringverdiener

Ausgabe 10/2007

Eine negative Einkommensteuer benötigt einen Mindestlohn, zeigen Erfahrungen in Westeuropa.

Steuergutschriften für Geringverdiener gibt es in vielen Ländern. Wie die negative Einkommensteuer wirkt, hängt von weiteren Faktoren ab - wie etwa der Höhe von Grundsicherung, Steuerfreibeträgen, Kindergeld und Mindestlohn. Das erschwert die Übertragbarkeit der Modelle. Doch "hinsichtlich der Frage wie Kombi- und Mindestlöhne zusammenwirken können, geben insbesondere die britischen und französischen Erfahrungen interessante Hinweise", so Karen Jaehrling und Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) in einer Expertise für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Dort zeigt sich, wie sehr beide Instrumente ineinander greifen: Der französische Kombilohn macht den eher hohen Mindestlohn bezahlbar, der britische Mindestlohn sichert die negative Einkommensteuer ab.

Frankreich zahlt Geringverdienern eine Beschäftigungsprämie. Diese negative Einkommensteuer fällt jedoch eher bescheiden aus. Der Schwerpunkt liegt auf arbeitgeberseitigen Hilfen, um den im internationalen Vergleich recht hohen Mindestlohn von derzeit 8,27 Euro je Stunde abzustützen: Die Unternehmen müssen bei Arbeitsplätzen mit niedrigen Stundenlöhnen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge überweisen.

Großbritannien hat 1997 einen Mindestlohn eingeführt. Der soll verhindern, dass die negative Einkommensteuer eine  Abwärtsspirale der Löhne in Gang setzt. Von den Steuergutschriften profitieren auch kinderlose Paare und Alleinstehende, vor allem aber Geringverdiener mit Kindern. Der Working Tax Credit ist auf der Insel das zentrale Instrument zur Armutsvermeidung.

Karen Jaehrling, Claudia Weinkopf: Kombilöhne in Deutschland: neue Wege, alte Pfade, Irrweg?, 2006. Download (pdf)

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