zurück
Wer die Teuerung am stärksten spürt Böckler Impuls

Inflation: Wer die Teuerung am stärksten spürt

Ausgabe 18/2022

Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln treffen Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen stärker. Die höchste Belastung tragen ärmere Familien.

Die Inflationsrate in Deutschland hat die Marke von zehn Prozent überschritten – das ist der höchste Stand seit Herbst 1951. Die wichtigsten Gründe für den Anstieg sind Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln infolge des Ukrainekriegs. Doch die Teuerung trifft nicht alle gleich: Am stärksten leiden Familien mit geringen Einkommen, alleinlebende Besserverdienende sind weniger stark betroffen. Das zeigt der aktuelle IMK-Inflationsmonitor, der monatlich Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.

„Die kriegsbedingten Preissprünge bei Energie und Nahrungsmitteln dominieren weiterhin das Inflationsgeschehen. Wie in den Vormonaten belasten sie die Haushalte mit geringeren Einkommen besonders stark“, schreiben Silke Tober und Lukas Endres vom IMK. So schlugen allein Haushaltsenergie und Lebensmittel bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen im Oktober mit 7,7 Prozentpunkten auf die haushaltsspezifische Inflationsrate von 11,8 Prozent durch, bei einkommensschwachen Alleinlebenden machten sie sogar 8,5 Prozentpunkte der Teuerung in Höhe von 11,4 Prozent aus. Bei einkommensstarken Alleinlebenden entfielen darauf lediglich 3,5 Prozentpunkte von insgesamt 8,4 Prozent. Bei diesen Haushalten sorgten die im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblichen Preisanstiege bei Reisen, Restaurants oder Wohnungsinstandhaltung für höhere Ausgaben. Erheblich von den Preissprüngen bei Lebensmitteln und Haushaltsenergie betroffen waren auch Familien mit mittleren Einkommen, bei denen diese 5,7 Prozentpunkte der Teuerungsrate von 10,6 Prozent ausmachten. Zusätzlich schlugen gerade bei Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen sowie bei Alleinerziehenden die höheren Kosten für Kraftstoffe zu Buche, auch wenn sich der Anstieg hier insgesamt abgeschwächt hat.  

Viele der von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen mildern laut Tober und Endres die Ungleichheit. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Erwerbstätige im September erhalten haben und die im Dezember an Menschen im Ruhestand und andere zuvor nicht berücksichtigte Gruppen gezahlt wird, komme insbesondere Haushalten mit niedrigerem Einkommen zugute – schließlich müssen nur wohlhabendere Haushalte die Zulage versteuern. Dasselbe gelte für Kinderbonus und Kindersofortzuschlag.

Die beschlossene Gaspreisbremse sei ebenfalls ein guter Ansatz, denn sie begrenze den Anstieg der Erdgaspreise für die Haushalte auf das Doppelte des Niveaus vor dem Ukrainekrieg – während sonst eine Vervierfachung erwartbar gewesen wäre. Der Teuerungsdruck für Haushalte, die mit Gas heizen, sei nun ähnlich wie bei Haushalten mit Ölheizung. Auch die Übernahme einer Abschlagszahlung durch den Staat im Dezember stelle „eine erhebliche Entlastung“ dar, die helfe, die Zeit zu überbrücken, bis die Gaspreisbremse greift. Tober und Endres erinnern aber auch daran, dass die Gaspreiskommission die Bundesregierung beauftragt hat, eine Obergrenze der Entlastung zu prüfen. Dadurch ließe sich vermeiden, dass wohlhabende Haushalte mit großer Wohnfläche und hohem Gasverbrauch besonders hohe monatliche Entlastungen erhalten. Immerhin hätten gerade wohlhabende Haushalte erhebliches Potenzial, ihre Belastung durch Energiesparen zu reduzieren.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen