Quelle: HBS
Böckler ImpulsLöhne: Was Tarifverträge bescheren
Weihnachtsgeld bekommen 55 Prozent der Beschäftigten. Tarifbindung erhöht die Chancen auf eine Sonderzahlung.
Bescherung ist für viele Beschäftigte schon im November, wenn das Weihnachtsgeld ansteht. Mit 55 Prozent erhalten etwas mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland eine solche Jahressonderzahlung. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv betreut wird. Mehr als 17 000 Beschäftigte haben sich beteiligt.
Ob es Weihnachtsgeld gibt oder nicht, hängt vor allem von der Tarifbindung ab. Während sich fast drei Viertel der Beschäftigten mit Tarifvertrag über eine Extrazahlung freuen dürfen, sind es in Betrieben ohne Tarif nur 44 Prozent. Dabei hätten die Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, betont der Leiter des WSI-Tarifarchivs Thorsten Schulten. In nicht-tarifgebundenen Betrieben werde das Weihnachtsgeld hingegen oft nur als freiwillige Zahlung geleistet, die vom Unternehmen wieder eingestellt werden kann.
Neben der Tarifbindung spielen Faktoren wie der Arbeitsort, das Geschlecht oder die Beschäftigungsform eine Rolle. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland nur 43 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Bei den Frauen sind es 49 Prozent, bei den Männern 58 Prozent. Von den Beschäftigten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag kommen 55 Prozent in den Genuss einer Sonderzahlung, von den befristet Beschäftigten 42 Prozent. Bei Beschäftigten in Vollzeit beträgt die Quote 55 Prozent, bei denen in Teilzeit 39 Prozent. Deutlich im Vorteil sind zudem Gewerkschaftsmitglieder: Bei 65 Prozent von ihnen gibt es im November einen Zuschlag, bei den Nichtmitgliedern sind es nur 50 Prozent.
Die geltenden Tarifverträge sehen in den meisten Wirtschaftszweigen ein Weihnachtsgeld vor. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Vergleichsweise hoch fällt die Zahlung mit 95 bis 100 Prozent unter anderem im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der westfälischen Textilindustrie aus. Bei den Versicherungen erhalten die Beschäftigten 80 Prozent, im westdeutschen Einzelhandel vorwiegend 62,5 Prozent, in der Metallindustrie überwiegend 55 Prozent. Im öffentlichen Dienst der westdeutschen Gemeinden beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 53 und 82 Prozent. In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre Kollegen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten zum Beispiel in der Textilindustrie oder im öffentlichen Dienst der Gemeinden. Kein Weihnachtsgeld bekommen unter anderem die Beschäftigten im ostdeutschen Bauhauptgewerbe und die Gebäudereiniger.