Quelle: HBS
Böckler ImpulsArbeitsbeziehungen: Vertreten auf Branchen- und Betriebsebene
Die „Kernzone des Systems der dualen Interessenvertretung“ umfasst Beschäftigte, die sowohl nach einem Flächentarifvertrag bezahlt als auch von einem Betriebsrat vertreten werden.
Nach der jüngsten Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind das in Westdeutschland 27 und in Ostdeutschland 14 Prozent der Arbeitnehmer in privatwirtschaftlichen Betrieben ab 5 Beschäftigten. Außerdem haben 7 beziehungsweise 11 Prozent einen Haustarifvertrag und einen Betriebsrat, der sich für sie einsetzt.
Allerdings reicht die Strahlkraft von Mitbestimmung und Tarifsystem – trotz rückläufiger Tendenzen – deutlich über die „Kernzone“ hinaus. Eine Reihe von Betrieben hat wenigstens entweder einen Betriebsrat oder einen Tarifvertrag. Tarifverträge wirken zudem auch in große Teile der Wirtschaft hinein, die formal nicht an sie gebunden sind. Gesamtwirtschaftlich betrachtet, also unabhängig von der Betriebsgröße und unter Einschluss des öffentlichen Dienstes, gilt für die Hälfte der westdeutschen Arbeitnehmer in Betrieben ohne Tarifbindung: Ihre Bezahlung ist zumindest an den einschlägigen Abschlüssen orientiert. Im Osten sind es 44 Prozent.
Am stärksten verankert sind betriebliche und überbetriebliche Arbeitnehmervertretung nach wie vor in der westdeutschen Industrie. In den östlichen Bundesländern unterscheiden sich verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungssektor dagegen nicht merklich.
Peter Ellguth, Susanne Kohaut: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2015, WSI-Mitteilungen 4/2016