Quelle: HBS
Böckler ImpulsMindestlohn: Unter der Grenze
Fast drei Millionen Beschäftigte verdienten 2016 weniger als den Mindestlohn. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer ohne Betriebsrat und Tarifvertrag.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland nicht den Mindestlohn. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Zu diesem Ergebnis kommt WSI-Forscher Toralf Pusch in einer neuen Untersuchung, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels beruht.
Wo es Betriebsräte und Tarifverträge gibt, kommt es der Studie zufolge zu weniger Verstößen. In mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, waren hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten betroffen. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in Wirtschaftszweigen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs besonders häufig vorkommen. So verdienten 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Im Hotel- und Gaststättengewerbe waren es 38 Prozent, im Einzelhandel etwa 20 Prozent. Deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag die Quote unter anderem in der Energieversorgung, der Entsorgungswirtschaft, in verschiedenen Industriebranchen, bei Banken und in der öffentlichen Verwaltung.
Trotz der Verstöße zeigt der Mindestlohn der Studie zufolge Wirkung: 2014 mussten noch 20 Prozent der Beschäftigten mit Niedriglöhnen unter zehn Euro pro Stunde ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken oder waren anspruchsberechtigt. 2016 waren es nur noch 17 Prozent. Zudem sei es nach Jahren der Stagnation wieder zu kräftigen Lohnsteigerungen für ungelernte Arbeitskräfte und in Branchen mit vielen Niedrigverdienern gekommen, so Pusch. Demnach legten die Löhne im Gastgewerbe nach Einführung der Lohnuntergrenze um 9,9 Prozent, im Einzelhandel um 11,4 Prozent und in der Fleischverarbeitung um 11,6 Prozent zu.
Zu größerer Wirksamkeit gegen Einkommensarmut könnten nach Einschätzung des WSI-Forschers ein höherer Mindestlohn beitragen – und bessere Kontrollen. Der Wissenschaftler empfiehlt, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls schnellstmöglich auf 10 000 Planstellen aufzustocken. Aktuell sind es lediglich rund 7200, wovon knapp 800 nicht einmal besetzt sind. Zudem sei es wichtig, von Arbeitgebern aussagefähige Dokumentationen der Arbeitszeiten zu verlangen. Gelegentlich diskutierte Vorschläge für neue Ausnahmen vom Mindestlohn, etwa für Flüchtlinge, lehnt der Experte ab. „Mit jeder weiteren Ausnahme sinkt die Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Unternehmen, deren Wettbewerbsbedingungen schon heute durch die weit verbreitete Praxis der Mindestlohnumgehungen verzerrt werden.“
Toralf Pusch: Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen (pdf), WSI Policy Brief 1/2018