Quelle: HBS
Böckler ImpulsHartz IV: Trends und Nachrichten
Die geltenden Hartz-IV-Regelsätze sind nach Einschätzung des Sozialgerichts Berlin verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber habe den Bedarf für ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ nicht korrekt ermittelt, entschieden die Richter. Im Ergebnis sei der aktuelle Regelsatz von derzeit 374 Euro für Alleinstehende rund 36 Euro zu niedrig, eine dreiköpfige Familie müsse bei verfassungskonformer Berechnung etwa 100 Euro pro Monat mehr bekommen. Die Berliner Richter legten den Fall zur endgültigen Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor.
In ihrer Urteilsbegründung bezogen sich die Sozialrichter ausdrücklich auf Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung: Sie schlossen sich der Kritik der Verteilungsforscherin Irene Becker und des Juraprofessors Johannes Münder an, die das aktuelle Berechnungsverfahren in mehrerer Hinsicht kritisiert hatten. Dabei ging es unter anderem um bestimmte Verbrauchsposten, die der Gesetzgeber mit fragwürdigen Begründungen aus der Bedarfsliste gestrichen hat.
Im konkreten Fall entschieden die Richter über die Klage einer Familie, die geltend gemacht hatte, „trotz größter Sparsamkeit“ nicht mit dem bewilligten Arbeitslosengeld II und weiteren Einkünften auszukommen, sondern sich regelmäßig privat Geld leihen und ihr Girokonto überziehen zu müssen.
Sozialgericht Berlin, Mai 2012, Beschluss vom 25. April 2012, Az. S 55 AS 9238/12