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HBS Böckler Impuls

Betriebliche Mitbestimmung: Tarifvertrag und Betriebsrat - Vertretung auf zwei Ebenen

Ausgabe 07/2010

Die Reichweite von Branchentarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung hat in den vergangenen 15 Jahren tendenziell abgenommen.

2009 schrumpfte die so genannte Kernzone des dualen Systems der Interessenvertretung jedoch nicht weiter: Wie im Vorjahr erhielten in Westdeutschland 30 und in Ostdeutschland 18 Prozent der Beschäftigten eine Vergütung nach Branchentarif und hatten zudem einen Betriebsrat als Interessenvertretung. Das ergibt sich aus der jüngsten Befragungswelle des IAB-Betriebspanels . Die Zahlen beruhen auf Angaben von über 15.000 Betrieben und sind repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.

Von einem Betriebsrat vertreten wurden im vergangenen Jahr 45 Prozent der Beschäftigten in den betriebsratsfähigen Betrieben Westdeutschlands und 38 Prozent im Osten. Nur ein relativ kleiner Teil der Arbeitnehmerschaft ist in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern angestellt, für die das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt: 7 Prozent im Westen und 10 Prozent im Osten.

  • Die Reichweite von Branchentarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung hat in den vergangenen 15 Jahren tendenziell abgenommen. 2009 schrumpfte die so genannte Kernzone des dualen Systems der Interessenvertretung jedoch nicht weiter. Zur Grafik

IAB, 2010
Mehr zum Thema,  in: WSI-Mitteilungen 04/2010.

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