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HBS Böckler Impuls

Schuldenbremse: Sparen auf Kosten der Zukunft

Ausgabe 17/2010

Die Schuldenbremse wird Hessen zu großen Einschnitten bei öffentlichen Investitionen und Dienstleistungen zwingen.

Die hessische Landesregierung plant, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen. Dies wäre ein "schwerwiegender Fehler", so die Analyse von IMK-Steuerexperte Achim Truger. Grundsätzlich könne eine Begrenzung der Staatsverschuldung sinnvoll sein. Das Problem: Die Schuldenbremse wird in einer Situation erheblich unterfinanzierter öffentlicher Haushalte eingeführt.

Unter diesen Bedingungen muss die nominale, also nicht inflationsbereinigte, Wachstumsrate der Ausgaben Hessens in den nächsten Jahren wohl deutlich hinter der bereits moderaten durchschnittlichen Rate von 2,4 Prozent der Jahre 1993 bis 2008 zurückbleiben. Anders  wäre bis 2020 kein ausgeglichener Haushalt zu erreichen. Damit verordnet sich Hessen über Jahre eine extreme Sparpolitik - mit erheblichen Einbußen bei der Versorgung der Bevölkerung und negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung.

Auch die weiteren Regeln der Schuldenbremse sind aus ökonomischer Sicht nicht zu rechtfertigen, so Truger. Dazu gehört das Verbot, von 2020 an nur noch konjunkturell bedingte Schulden zu machen. Denn aus Gründen der intergenerativen Gerechtigkeit sollten notwendige öffentliche Investitionen auch über Kredite finanziert werden. Weil die Schuldenbremse - anders als die geltende Landesverfassung - das aber verbietet, wird die Sparpolitik wohl besonders zu Lasten der Investitionen gehen.

Achim Truger: Düstere Aussichten für die hessische Finanzpolitik: Schuldenbremse bei struktureller Unterfinanzierung von Land und Kommunen, IMK Policy Brief, 4. November 2010

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