Quelle: HBS
Böckler ImpulsAtypische Beschäftigung: Seltene Ausbildung, selten befristet
Die Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hängt vom erlernten Beruf ab. Entscheidend ist, wie häufig oder selten die eigene Ausbildung ist.
Industriekaufleute müssen sich häufiger mit einem Vertrag auf Zeit begnügen als Bäcker. Wer sich für einen Beruf entscheidet, in dem relativ wenig ausgebildet wird, hat bessere Karten am Arbeitsmarkt. Er oder sie ist seltener von den Nachteilen befristeter Beschäftigung betroffen – Unsicherheit, geringere Bezahlung, schlechtere Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen, erhöhtes Risiko, bald wieder arbeitslos zu sein. Zu diesem Schluss kommt Stefan Stuth vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Der Forscher hat Daten zu über 1.000 Berufen und rund 680.000 Arbeitnehmern ausgewertet. Es zeigt sich: „Beschäftigte in Berufen, deren Ausbildungszertifikate inflationär verliehen werden, unterliegen einem deutlich erhöhten Befristungsrisiko“. Das gilt auch, wenn Einflüsse von Alter, Bildung, Wirtschaftszweigen und Ähnlichem statistisch neutralisiert werden.
Stuth hat die verschiedenen Ausbildungsgänge nach ihrer Häufigkeit beziehungsweise Seltenheit sortiert, indem er die Zahl der neu verliehenen Ausbildungszertifikate zur Zahl der im jeweiligen Beruf bereits Beschäftigten ins Verhältnis gesetzt hat. Demnach kommen auf 100 Bäcker jährlich nur 5 neu Ausgebildete, bei Kaufleuten liegt die entsprechende Zahl dagegen bei über 20. Mit jedem zusätzlichen Ausgebildeten je 100 Beschäftigte steigt das Befristungsrisiko um 4,4 Prozentpunkte.
Seine Ergebnisse seien zum einen für die Berufsberatung von Interesse, sagt der Wissenschaftler. So könne man Jugendliche auf die Risiken einer Ausbildung in einem extrem populären Beruf aufmerksam machen. Seltener vergebene Abschlüsse motivieren Arbeitgeber offenbar eher, Bewerbern ein langfristiges Angebot zu machen. Zum anderen seien berufsspezifische Anpassungen der Befristungsregeln denkbar. Generell hält Stuth es zum Schutz der besonders betroffenen Gruppen für sinnvoll, den rechtlichen Rahmen so zu verändern, dass Arbeitgeber Befristungen nicht zur reinen Kostensenkung einsetzen. Dem ließe sich etwa durch höhere Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung vorbeugen. Dies wäre aus Sicht des WZB-Forschers sachlich durchaus angemessen, schließlich sind Arbeitnehmer mit Zeitvertrag öfter als andere auf Arbeitslosenunterstützung angewiesen.
Stefan Stuth: Zusammenhänge zwischen Beruf und befristeter Beschäftigung, in: Statistisches Bundesamt: Wirtschaft und Statistik 1/2017