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HBS Böckler Impuls

Atypische Beschäftigung: Schlecht bezahlte Minijobs: Sackgasse für Millionen

Ausgabe 01/2012

Minijob-Beschäftigte werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte – obwohl das verboten ist. Offenbar nutzen Unternehmen Minijobs gezielt, um Personalkosten zu drücken. Eine Brücke in stabile Beschäftigung bilden sie nur selten.

Demnächst soll die Verdienstgrenze in Minijobs von 400 auf 450 Euro steigen. Darauf hat sich kürzlich die Regierungskoalition verständigt. Zeitgleich geraten die staatlich geförderten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse immer stärker in die Kritik: Der Deutsche Juristentag, der Deutsche Frauenrat und die Wissenschaftler, auf deren Expertise der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beruht, warnen vor den hohen sozialen Folgekosten der Minijobs. Drei neue Studien, an denen Forscherinnen und Forscher der Hans-Böckler-Stiftung beteiligt sind oder die von der Stiftung gefördert werden, machen deutlich, wie groß das Problem ist: Die geringfügige Beschäftigung sei längst aus dem Ruder gelaufen, konstatieren Dorothea Voss, Christina Klenner und Alexander Herzog-Stein, Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung.

Ursprünglich gedacht, um beispielsweise Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, hat sich die geringfügige Beschäftigung stark ausgebreitet. Und spätestens seit den Arbeitsmarktreformen von 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob – insgesamt rund 7,3 Millionen. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbende müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

„Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen Beschäftigungssystem ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie sich im Einzelnen begründbare Praktiken verselbstständigen und immer weiter wegführen von zukunftsfähigen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“, schreiben die Forscher. Und das Dilemma spitze sich zu. Denn die Minijobregelung sende ebenso wie das Ehegattensplitting an Frauen Signale, „die diametral dem entgegengesetzt sind, was der Staat von ihnen erwartet“. Die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung setze einen Anreiz für Ehepaare, die Erwerbstätigkeit der Frau auf einen Minijob zu beschränken. Dagegen zielten das neue Unterhaltsrecht, die Aktivierungspolitik am Arbeitsmarkt oder die reformierte Hinterbliebenenversorgung zunehmend auf möglichst umfangreiche Erwerbstätigkeit und eigenständige Existenzsicherung von Frauen ab. Das sei mit geringfügiger Beschäftigung aber ausgeschlossen. Zugleich verschärfe die massenhafte Nutzung von Minijobs Probleme auf dem Arbeitsmarkt, weil Löhne und reguläre Beschäftigung unter Druck geraten. Auf welchen Wegen, zeigen die neuen Untersuchungen:

Minijobs als „Niedriglohnfalle“. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Auch Minijob-Beschäftigte haben also Anspruch auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In der Praxis verdienen sie aber brutto weitaus weniger, belegen Böckler-Forscherin Voss und Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation mit Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). 2009 arbeiteten rund 88 Prozent der Menschen, für die der Minijob die Hauptbeschäftigung bildet, für einen Niedriglohn. Das heißt, für brutto weniger als 9,76 Euro in Westdeutschland oder weniger als 7,03 Euro in Ostdeutschland. Geringfügig Beschäftigte waren mehr als viermal so häufig von Niedriglöhnen betroffen wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Rund 58 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland weniger als 5 Euro pro Stunde verdienen, arbeiten im Minijob. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdienen Minijobber im Durchschnitt weniger als 9 Euro brutto pro Stunde – nicht einmal halb soviel wie Arbeitnehmer mit einer regulären Vollzeitstelle.

Mit objektiven Kriterien wie beispielsweise Unterschieden bei der Qualifikation lasse sich der große Lohnrückstand nicht erklären, betonen Voss und Weinkopf. Sie schließen daraus, dass Arbeitgeber den Steuer- und Abgabenvorteil der Minijobs zu ihren Gunsten ausnutzen. Mit einer Beispielrechnung demonstrieren die Forscherinnen, wie das geschieht: Eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhält einen Bruttolohn von 13,50 Euro pro Stunde. Ist sie verheiratet, kinderlos und in der Lohnsteuerklasse V, verdient sie netto rund 7 Euro. Nach dem Gesetz müsste eine Minijobberin bei gleicher Tätigkeit brutto ebenfalls 13,50 Euro bekommen – und auch netto erhalten. Tatsächlich dürften viele Arbeitgeber den Minijob stattdessen nach der Maxime „netto gleich brutto“ bezahlen, im Beispielfall also mit 7 Euro. Auch wenn darauf 30 Prozent Pauschalabgaben für den Arbeitgeber fällig werden, wäre es so für ihn dennoch lukrativ, sozialversicherungspflichtige durch geringfügige Beschäftigung zu ersetzen. Weinkopf und Voss verweisen auf diverse Fallstudien aus dem Einzelhandel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe sowie der Gesundheits- und Sozialbranche. Sie dokumentieren, dass selbst große Unternehmen mit gesetzeswidrigen Lohnabschlägen für geringfügig Beschäftigte operieren.

Betroffene Minijob-Beschäftigte merken zwar beim Nettolohn keinen Unterschied, sie müssen aber auf jede eigenständige soziale Sicherung verzichten. Dies sei gerade für jüngere Frauen angesichts der zunehmend weniger verlässlichen Absicherung über die Ehe riskant. Für die große Mehrheit der geringfügig Beschäftigten werde der Minijob zur „Niedriglohnfalle“, warnen die Wissenschaftlerinnen. Und je mehr Unternehmen sie als Schlupfloch zur Reduzierung der Personalkosten nutzten, desto weniger Chancen auf eine vollwertige Beschäftigung blieben Arbeitnehmern. Das gelte insbesondere im Handel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe, wo Minijobs bereits 40 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse ausmachen.

ALG II: Ausstieg eher ohne Minijob. Besonders niedrig sind die Bruttolöhne von Minijobbern, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen. Das sind immerhin 12 Prozent aller geringfügig Beschäftigten. Sie verdienten 2009 im Durchschnitt sogar nur 6,08 Euro pro Stunde. Das haben Irene Dingeldey, Peter Sopp und Alexandra Wagner auf Basis von Paneldaten der BA errechnet.

Auch dieser zusätzliche Lohnrückstand lässt sich nach Analyse der Wissenschaftler von der Universität Bremen und vom Berliner Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt nicht durch geringere formale Qualifikation erklären. Vielmehr halten sie es für wahrscheinlich, dass die staatliche Grundsicherung bei solchen Löhnen oft einfach mit einberechnet werde, sodass „faktisch ein Kombilohn zu Lasten des Fiskus entsteht, die Wirtschaft folglich Lasten auf die Allgemeinheit abwälzt“. Dabei, so die Analyse, helfen Minijobs nur sehr begrenzt beim Wechsel in eine reguläre Beschäftigung: Den Erwerbslosen im BA-Panel gelang der Ausstieg aus dem Leistungsbezug häufiger, wenn sie vorher keiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen waren. „Eine allgemeine Brückenfunktion in den regulären Arbeitsmarkt ist nicht erkennbar“, vermerken die Forscher.

Minijob oft Teil eines prekären Erwerbsverlaufs. Das bestätigen WSI-Forscherin Christina Klenner und ihre Ko-Autorin Tanja Schmidt: Lediglich neun Prozent der geringfügig Beschäftigten wechseln in ein Normalarbeitsverhältnis. Ein dringendes Interesse an einem Job mit längerer Arbeitszeit und höherem Verdienst dürften jedoch weitaus mehr Minijobberinnen haben, zeigt die Untersuchung der beiden Wissenschaftlerinnen, die die Lebensverhältnisse von erwerbstätigen Frauen zwischen 2001 und 2007 anhand von SOEP-Daten nachgezeichnet und Erwerbsverlaufsmuster identifiziert haben.

Denn nur auf einen Teil der untersuchten Frauen – rund 40 Prozent der Frauen mit Kindern – passt das verbreitete Bild von der Mutter mit normal verdienendem Partner, die per Teilzeittätigkeit das Familieneinkommen etwas aufbessert. Knapp zwei Drittel von ihnen haben Minijob-Erfahrung. Daneben identifizieren die Wissenschaftlerinnen eine Gruppe von Frauen, die Minijobs ausgeübt haben, weil es für sie keine anderen Angebote auf dem Arbeitsmarkt gab. Mehr als ein Viertel der untersuchten Gruppe lebt diese „diskontinuierlich-prekären“ Erwerbsverläufe, bei denen Minijobs eine wichtige Rolle spielen. Das betrifft Mütter etwas häufiger als Frauen ohne Kinder, Ostdeutsche öfter als Westdeutsche, jüngere häufiger als ältere. Viele von ihnen sind niedriger qualifiziert und leben in einem Haushalt mit sehr geringem Gesamteinkommen. Nur ein Teil hat einen versorgenden Partner. Für diese Frauen sei der Minijob doppelt problematisch, warnen Klenner und Schmidt: Nicht nur längerfristig, etwa im Fall einer Trennung oder wegen der mangelnden Absicherung fürs Alter, sondern bereits kurzfristig als Teil eines Erwerbsmusters, aus dem nur wenige hinausfinden.

Angesichts der beobachteten Fehlentwicklungen halten die Böckler-Experten Dorothea Voss, Christina Klenner und Alexander Herzog-Stein die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs für höchst fragwürdig. Um die Diskriminierung von Minijobs auf dem Arbeitsmarkt zu beenden und die drohenden Lücken in der sozialen Sicherung zu vermeiden, sei eine Abschaffung dieses Sonderstatus’ unvermeidlich. Die Forscher sprechen sich zudem für verbindliche Lohnuntergrenzen aus, um extreme Niedriglöhne zu verhindern.

  • Rund 58 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland weniger als fünf Euro in der Stunde verdienen, sind Minijobber. Insgesamt erhalten knapp 90 Prozent der Minijob-Beschäftigte nur einen Niedriglohn. Zur Grafik
  • 12 Prozent aller Minijobber erhalten aufstockendes Arbeitslosengeld II. Ihre Stundenlöhne sind besonders niedrig. Zur Grafik

Dorothea Voss, Claudia Weinkopf: Niedriglohnfalle Minijob; in: WSI-Mitteilungen, Heft 1/2012 

Irene Dingeldey, Peter Sopp, Alexandra Wagner: Governance des Einkommensmix: Geringfügige Beschäftigung im ALG II-Bezug; in: WSI-Mitteilungen, Heft 1/2012 

Christina Klenner, Tanja Schmidt: Minijobs – riskante Beschäftigungsform beim normativen Übergang zum „Adult-Worker-Model“; in: WSI-Mitteilungen, Heft 1/2012

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