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HBS Böckler Impuls

Altersteilzeit: Sanfte Abschiede aus dem Arbeitsleben

Ausgabe 11/2007

Die Altersteilzeit hat enorm an Bedeutung gewonnen, aber ihre Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit läuft aus. Zwei Gutachten prüfen, wie auch danach flexible Übergänge in die Rente möglich sein können.

Altersteilzeit erleichtert vielen Beschäftigten den Wechsel in den Ruhestand. Etwa jeder siebte Neurentner verabschiedete sich 2005 auf diesem Weg aus dem Erwerbsleben. Das haben Martin Brussig und Sascha Wojtkowski vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) ermittelt. Der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Alters-Übergangsreport belegt die wachsende Bedeutung der Altersteilzeit: 2000 kamen bloß 3 Prozent der Neurentner aus dieser Form des Übergangs, 2005 schon 14 Prozent. Ohne diese Möglichkeit wären in den vergangenen Jahren weniger Menschen bis zur Rente in einem regulären Job geblieben, so Brussig und Wojtkowski. 2005 gelang das 38,6 Prozent, 1996 nur 31,2 Prozent.

Das Interesse an der Altersteilzeit steigt, aber die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) läuft ab 2010 aus. Zwei Rechtsgutachten* für die Hans-Böckler-Stiftung untersuchen, welche Möglichkeiten es danach für einen flexiblen Ausklang aus dem Arbeitsleben geben kann - eine Frage, die angesichts der höheren Altersgrenze von künftig 67 Jahren noch bedeutender wird. Der noch bis zum Ende der Dekade gültige Status Quo sieht so aus: Die verbleibende Arbeitszeit eines älteren Beschäftigten in Altersteilzeit halbiert sich. Er leistet sie entweder im Block - was das Gros macht - oder halbtags; die geförderte Phase kann sich über bis zu sechs Jahre erstrecken. Das vom Arbeitgeber zu zahlende Entgelt halbiert sich ebenfalls, kann aber aufgebessert werden:

  • vom Arbeitgeber. Das unterstützen Fiskus und Sozialkassen, in dem sie den Aufstockungsbetrag steuer- und abgabenfrei stellen.

  • von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese zahlt 20 Prozent des vorherigen Entgeltes und 30 Prozent der Sozialbeiträge, wenn der Betrieb in der Folge einen Arbeitslosen einstellt oder einen Auszubildenden übernimmt.


Teilrente - Umbau zum Förderinstrument

Für einen Ersatz der wegfallenden BA-Förderung könnte eine variierte Teilrente sorgen. Das schlägt Professor Christian Rolfs von der Universität Bielefeld vor. Bisher dient die Teilrente als Sanktion auf einen allzu großen Hinzuverdienst. Streichen die vermeintlichen Ruheständler aus einem Nebenjob mehr als 350 Euro im Monat ein, dann erhalten sie nicht mehr den vollen Anspruch aus der Rentenkasse ausgezahlt, sondern nur noch einen Teil der Rente: zwischen ein und zwei Drittel der eigentlichen Versicherungsleistung. Der Rechtswissenschaftler Rolfs regt an, das Sanktions-Instrument zu einem Förder-Instrument umzubauen. Wer sein Pensum via Altersteilzeit reduzieren will, könnte nach seinem Konzept mit 58 in Teilrente gehen. Dann arbeitet er die halbe Stundenzahl und erhält dafür das halbe Gehalt - plus einen Aufschlag von etwa 22,5 Prozent als Teilrente. Die ergibt sich als ein Drittel des eigentlichen Anspruchs, gekürzt um die für neun Jahre anfallenden Abschläge.

Die Unternehmen wenden schon jetzt Altersteilzeit vielfach ohne Zuschüsse an. Von den gut 1 Million Beschäftigten, die bis 2006 in Altersteilzeit gearbeitet haben, erhielten nur etwa 370.000 eine Förderung aus Nürnberg. Obwohl die Arbeitgeber nicht für eine Nachfolgeregelung im Sinne der Bundesagentur garantieren konnten, besserten sie selbst das Entgelt der Teilzeitkräfte auf - und zwar steuer- und abgabenfrei. Diese Bereitschaft wird es auch künftig geben, erwartet Rolfs, darum soll diese Möglichkeit weiter offen stehen. "Erforderlich ist jedoch, dass dafür die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit unverändert bleiben", so der Jurist. Dazu zählt vor allem der Erhalt des Altersteilzeitgesetzes, das die Freistellungsphase mit unvermindertem Sozialversicherungsschutz ermöglicht. Rolfs empfiehlt zudem, die Aufstockungsbeträge auf Entgelt und Sozialbeiträge weiter steuer- und abgabenfrei zu lassen.

Auch die tariflichen und betrieblichen Regelungen zur Altersteilzeit sollten fortgeschrieben werden, ergänzt Professor Peter Hanau von der Universität Köln. Wie das geschehen kann und wie sie an die erhöhte Altersgrenze von 67 angepasst werden können, führt er in einem zweiten Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung aus.

  • Altersteilzeit ist beliebt. Zur Grafik

Martin Brussig, Sascha Wojtkowski: Altersübergangs-Report 02/2007, Mai 2007
Download (pdf)

bisherige Ausgaben des Altersübergangs-Reports

Peter Hanau: Veränderte Rechtslage bei der Altersteilzeit nach 2009, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung 2007

Christian Rolfs: Die künftige Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung 2007

beide Rechtsgutachten im Arbeitspapier Nr. 156

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