Nordrhein-Westfalen: Nur noch 51 Prozent mit Tarif
Die Tarifbindung in NRW ist rückläufig. Andere Bundesländer unternehmen deutlich mehr zur Stärkung der Tarifautonomie.
Beschäftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden, verdienen in ganz Deutschland deutlich weniger als diejenigen mit Tariflöhnen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen beträgt der Lohnabstand nach Berechnungen des WSI-Tarifexperten Thorsten Schulten 20 Prozent. Berücksichtigt man darüber hinaus die unterschiedlichen Betriebsgrößen und Branchenzugehörigkeiten von Betrieben mit und ohne Tarifvertrag, liegt der „bereinigte“ Rückstand immer noch bei 8,5 Prozent. Zudem ist mit Tarifvertrag die durchschnittliche Arbeitszeit spürbar kürzer, in NRW um rund 50 Minuten pro Woche. Dort werden aktuell 51 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt. Damit liegt das industriell geprägte Bundesland zwar knapp über dem Bundesdurchschnitt von 49 Prozent, die tarifliche Abdeckung ist aber seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich gesunken.
Newsletter abonnieren
Alle 14 Tage Böckler Impuls mit Analysen rund um die Themen Arbeit, Wirtschaft und Soziales im Postfach: HIER anmelden!
Bei gesetzlichen Initiativen zur Sicherung und Stärkung der Tarifbindung ist NRW nach Schultens Analyse in den vergangenen Jahren hinter andere Bundesländer zurückgefallen, die umfassendere und wirksamere Gesetze zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe eingeführt haben. Mittlerweile werden in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die bestimmte Tarifstandards einhalten. Weitere Bundesländer wie Brandenburg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die Einführung umfassender Tariftreuevorgaben in ihren Landesvergabegesetzen angekündigt. Im Sondierungspapier von Union und SPD ist außerdem für den Bund die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen verfüge hingegen lediglich über ein sehr eingeschränktes Tariftreue- und Vergabegesetz, dessen Vorgaben im Wesentlichen für den öffentlichen Nahverkehr gelten, so Schulten. Die Landesregierung habe zwar eine Ausdehnung auf andere Branchen in Aussicht gestellt, bislang jedoch keine konkrete Gesetzesinitiative veröffentlicht. „Gerade Nordrhein-Westfalen braucht dringend ein umfassendes Tariftreuegesetz, das die bisherige Benachteiligung von Unternehmen mit Tarifvertrag bei öffentlichen Aufträgen aufhebt und faire Wettbewerbsbedingungen schafft“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 mehr als 13 Milliarden Euro für öffentliche Aufträge und Konzessionen ausgegeben. „Damit verfügt die öffentliche Hand in NRW über eine erhebliche Marktmacht, die sie zur Stärkung der Tarifbindung einsetzen kann“, so Schulten. Neben der öffentlichen Auftragsvergabe wäre es notwendig, auch die regionale Wirtschaftsförderung in den Blick zu nehmen und generell öffentliche Investitionen an die Einhaltung von Tarifstandards zu binden.