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HBS Böckler Impuls

Werkverträge: Nur auf den ersten Blick billiger

Ausgabe 20/2015

Bei Werkverträgen werden die wahren Kosten oft unterschätzt. Betriebsräte und Personalmanager können versteckte Risiken aufdecken. In manchen Unternehmen gibt es dazu bereits Vereinbarungen.

Was Unternehmen nicht selbst erledigen wollen, geben sie gerne an Fremdfirmen ab. Dass dahinter bisweilen die Absicht steckt, Löhne zu drücken und Mitbestimmung zu umgehen, ist kein Geheimnis. Doch oft genug geht diese Kalkulation nicht auf: Die Vergabe von Werkverträgen basiere häufig auf einer „Milchmädchenrechnung“, schreibt Jan-Paul Giertz, Experte für Personalfragen in der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Unternehmer selbst verwiesen meist nur auf vordergründige Ausgaben, etwa die Entgelte für Beschäftigte. Häufig werde nicht einkalkuliert, dass sich bei Werkverträgen „zwangsläufig ein höherer Verwaltungsaufwand sowie rechtliche Risiken“ ergeben. Diese sogenannten Transaktionskosten stehen den vermeintlichen Ersparnissen gegenüber. Auch der Verlust von Kompetenzen, der sich durch die Auslagerung an Dritte ergibt, könne Konsequenzen haben; vor allem dann, wenn Kernbereiche des Geschäfts aus der Hand gegeben werden.

Wenig beachtet werden Kosten …

  • für Anbahnung, Koordinierung und Kontrolle der geleisteten Tätigkeit,
  • für die rechtssichere Gestaltung und Prüfung der Verträge,
  • infolge von Abstimmungsproblemen zwischen Stammbelegschaft und Werkvertragsarbeitern, die sich erst im Verlauf des Arbeitsprozesses zeigen,
  • durch den Verlust der Kontrolle über den gesamten Prozess der Wertschöpfung, etwa infolge von Fehlern, Unfällen, Qualitätsmängeln oder Betrug,
  • für Infrastruktur und Arbeitsschutz, die bei einer Fremdvergabe bestehen bleiben, aber häufig nicht eingerechnet werden,
  • für einen Sozialplan, der eventuell durch Outsourcing notwendig wird, und nicht zuletzt
  • durch Konflikte mit Gewerkschaften, die sich gegen das Lohndumping vieler Werkvertragsunternehmen wehren.

Betriebsräte müssten die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob Werkverträge in Bezug auf Risiken und Kosten wirtschaftlich Sinn ergeben, betont Giertz. Auf diese Weise könnten sie die Vergabe eingrenzen – und letztlich Nachteile für die Firma und die Beschäftigten abwenden. Schließlich übernehme der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz auch „ökonomische Verantwortung für sein Unternehmen“.

Zwar sei die Kontrolle von Werkverträgen auf Grundlage der aktuellen Gesetze schwierig, dennoch gebe es einige Möglichkeiten, schreibt der Experte. Zum Beispiel gilt das Informationsrecht des Betriebsrates laut Urteilen des Bundesarbeitsgerichts auch für Beschäftigte, die bei Fremdfirmen angestellt sind. Arbeitnehmervertreter dürfen ein betriebswirtschaftlich begründetes Personalkonzept anfordern, wenn durch einen Werkvertrag Auswirkungen auf die Stammbelegschaft oder die Kernkompetenzen des Unternehmens zu erwarten sind. Bei bereits geschlossenen Verträgen dürfen sie Laufzeit oder Beschäftigtenzahl einsehen. Der Betriebsrat hat außerdem das Recht, fortlaufend zu prüfen, ob sich die Vertragspartner tatsächlich an die vereinbarten Regeln halten.

Dass die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern funktionieren kann, zeigt Giertz anhand einiger Beispiele: In der Stahlindustrie sichert ein Tarifvertrag den Betriebsräten Mitsprachemöglichkeiten, die über die geltende gesetzliche Regelung hinausgehen. Bei Thyssen-Krupp Steel Europe hat der Betriebsrat einen „Ausschuss Fremdvergabe“ gegründet, der eng mit den Fachabteilungen für Werkverträge zusammenarbeitet. Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat sich dadurch erhöht, die Einhaltung des Mindestlohns sowie der Arbeitszeiten verbessert. Bei Daimler gibt es eine Betriebsvereinbarung, wonach sämtliche Werkvertragsarbeiter in einer Datenbank erfasst sein müssen. Betriebsrat und Personalabteilung haben Einblick in diese Daten, was die Überprüfung erheblich erleichtert. Bei Porsche darf der Betriebsrat direkt über die Auftragsvergabe an Fremdfirmen mitentscheiden. „In vielen Branchen und Unternehmen wird nach Lösungen für eine faire Gestaltung von Werkverträgen gesucht“, so Giertz. Dies ändere nichts daran, dass eine strengere gesetzliche Regulierung in diesem Bereich notwendig ist.

  • Werkverträge führen häufig zu höheren Kosten und mehr Aufwand. Dies wird jedoch bei der Vergabe selten einkalkuliert. Zur Grafik

Jan-Paul Giertz: Trendbericht Werkverträge. Handlungsmöglichkeiten beim Umgang mit Werkverträgen (pdf), Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Report Nr. 18, Dezember 2015

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