Quelle: HBS
Böckler ImpulsTarifsystem: Niedriglöhne machen Betriebsräten zunehmend zu schaffen
Die meisten Betriebsräte in Deutschland befürworten einen Mindestlohn und mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge. Dies ist auch eine Folge ihrer Praxis-Erfahrungen: Arbeitnehmervertreter sind zunehmend mit Niedriglöhnen konfrontiert.
89 Prozent der Betriebsräte sind dafür, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Im Schnitt halten die Arbeitnehmervertreter einen Bruttolohn von 9,30 Euro als unterste Lohngrenze für angemessen. So die aktuelle WSI-Betriebsrätebefragung unter mehr als 2.000 repräsentativ ausgewählten Arbeitnehmervertretern. Dass Betriebsräte sogar noch etwas häufiger als die allgemeine Bevölkerung für einen Mindestlohn votieren (dort sind es, je nach Befragung, 70 bis 80 Prozent), ist für Reinhard Bispinck nicht überraschend: "Sie erleben in ihrem betrieblichen Alltag hautnah, wie das Tarifsystem in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten erodiert ist und wie sich Niedriglöhne ausgebreitet haben", sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs.
In einer neuen Analyse fasst der Wissenschaftler die Situation zusammen: Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland während der vergangenen 15 Jahre stark gewachsen. Derzeit arbeiten 21 Prozent der Beschäftigten für einen Niedriglohn. Das heißt, sie verdienen pro Stunde weniger als 9,06 Euro, also weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns. Parallel dazu geht seit Jahren die Tarifbindung zurück. 2009 wurden noch 62 Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. In den großen Industriebranchen und bei höher qualifizierten Dienstleistungen können Tarifverträge noch weitgehend lückenlos Niedriglöhne verhindern. Weniger gut funktioniert das in anderen Bereichen des Dienstleistungssektors und in Teilen des Handwerks, wo es viele kleinere Betriebe und relativ wenig organisierte Arbeitnehmer gibt. "Gewerkschafter stehen in diesen Branchen bei Tarifverhandlungen immer wieder vor der schweren Entscheidung, niedrigen Tarifen zuzustimmen oder ganz auf eine tarifliche Regulierung der Arbeitsbedingungen zu verzichten", so Bispinck.
Tarife aus 40 Branchen
Das Tarifarchiv hat für 40 Branchen und Wirtschaftsbereiche ausgewertet, wie hoch die Einstiegsvergütungen in den verschiedenen tariflichen Vergütungsgruppen sind. Dazu untersuchten die Forscher 4.751 Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben. Sie analysierten die jeweils aktuellen Tarifverträge. In den wenigen Fällen, in denen es keine aktuelle Vereinbarung gab, zogen sie hilfsweise ausgelaufene Verträge heran, sofern sie nach der Jahrtausendwende abgeschlossen worden waren.
Ergebnis: Die große Mehrheit der Tarifgruppen, 84 Prozent, sieht Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. Insgesamt 72 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen sogar mit einem Stundensatz von mindestens 10 Euro. Letzteres gilt in wichtigen Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, der Entsorgungswirtschaft, dem Bank- und dem Bauhauptgewerbe für alle oder nahezu alle Tarifgruppen. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen deutlich oberhalb der Niedriglohnschwelle.
In 16 Prozent der Vergütungsgruppen ist das jedoch anders, zeigt Bispincks Analyse: 7 Prozent der untersuchten Gruppen sehen Einstiegslöhne zwischen 7,50 und 8,50 Euro vor. Weitere 9 Prozent liegen unter 7,50 Euro pro Stunde. In Ostdeutschland sind tarifliche Niedriglöhne deutlich weiter verbreitet als im Westen. Zwar lässt sich auf Basis der Vergütungsgruppen nicht ermitteln, wie viele Beschäftigte betroffen sind. Manche der unteren Tarifgruppen dürften nur für relativ wenige, gering qualifizierte Mitarbeiter gelten. Aber in etwa einem Dutzend Wirtschaftszweigen sind tarifliche Niedriglöhne relativ weit verbreitet, dort sehen jeweils mehr als 20 Prozent der Vergütungsgruppen Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Dazu zählen beispielsweise das private Verkehrsgewerbe, die Leiharbeit, das Maler- und Lackierer- sowie das Fleischerhandwerk, die Gebäudereinigung, das Hotel- und Gaststättengewerbe oder der Erwerbsgartenbau. Im Bewachungsgewerbe, dem Friseurhandwerk, in der Floristik und bei den Saisonkräften in der Landwirtschaft liegt der Anteil der Vergütungsgruppen unter 8,50 Euro sogar bei 50 bis 100 Prozent.
Vetoposition der Arbeitgeber
Da in solchen Branchen nur wenige Beschäftigte Mitglied der Gewerkschaft sind, ist deren Verhandlungsmacht gering. Außerdem stehen die Tariflöhne auch deshalb unter starkem Druck, weil viele Betriebe nicht tarifgebunden sind. Hier kann die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen helfen. Doch die führe "mittlerweile im historischen wie im internationalen Vergleich ein Schattendasein", betont Bispinck. Seit Anfang der 1990er-Jahre sank die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge um ein Viertel. Heute sind lediglich 1,5 Prozent der Tarifverträge allgemeinverbindlich, und nur wenige davon enthalten Entgeltregelungen. Der Schwund habe viel mit der zunehmend restriktiven Haltung der Arbeitgeberverbände zu tun, denen die aktuelle Gesetzeslage im entscheidenden Tarifausschuss de facto eine Vetoposition einräume, so der Forscher.
Gewisse Fortschritte konstatiert das WSI-Tarifarchiv bei der Festsetzung von tariflichen Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Die Regelung, die lange Zeit nur auf dem Bau Anwendung fand, wurde in den vergangenen Jahren auf ein knappes Dutzend Branchen ausgeweitet. "Die Entwicklung ist positiv. Aber mehr als ein Flickenteppich, der manche Branchen abdeckt, andere nicht, ist bisher nicht entstanden", so Bispinck.
Um das Tarifsystem zu stützen, hält der WSI-Experte daher Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung für unerlässlich. Die große Mehrheit der Betriebsräte sieht das ähnlich: 83 Prozent befürworteten in der WSI-Befragung eine Allgemeinverbindlicherklärung der Vergütungstarifverträge in ihrer Branche.
Reinhard Bispinck: Niedriglöhne und der Flickenteppich von (unzureichenden) Mindestlöhnen in Deutschland (pdf), WSI Report Nr. 4, Oktober 2010