zurück
Mitbestimmung hält gesund Böckler Impuls

Mitbestimmung: Mitbestimmung hält gesund

Ausgabe 06/2021

Mitbestimmte Betriebe tun mehr für die betriebliche Gesundheitsförderung. Das geht aus einer empirischen Studie hervor, deren Ergebnisse wir begleitend zur Mitbestimmungskampagne der Hans-Böckler-Stiftung wiedergeben.

Betriebsräte erhöhen die Chance, dass Beschäftigten betriebliche Gesundheitsförderung zuteilwird. Zu diesem Ergebnis kommen die Ökonomen Uwe Jirjahn von der Universität Trier, Jens Mohrenweiser von der Bournemouth University und Stephen Smith von der George Washington University in einer gemeinsamen Untersuchung. 

Dass Mitbestimmung Unternehmen dazu bringen kann, sich stärker um das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu kümmern, halten die Forscher schon aus theoretischer Sicht für plausibel. Zum einen seien gesunde Arbeitsbedingungen ein öffentliches Gut, von dem alle Beschäftigten etwas haben. Das heißt: Sich individuell dafür einzusetzen, wäre unattraktiv, da man ja auch ohne eigenes Zutun profitiert. Vielmehr brauche es eine kollektive Institution, die stellvertretend für die Belegschaft verhandeln kann. Ein weiteres Argument: Arbeitnehmervertretungen reduzieren Informationslücken. Sie informieren einerseits die Beschäftigten über Gesundheitsrisiken, andererseits das Management über die Bedürfnisse der Belegschaft und konkrete Probleme im Arbeitsprozess. Darüber hinaus erhöhen sie die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und damit die Chance, gesundheitsfördernde Maßnahmen auch dann durchzusetzen, wenn dem Arbeitgeber Kosten entstehen. 

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sprechen der Studie zufolge dafür, dass Arbeitnehmervertreter eine wichtige Rolle spielen: Wenn es um Gesundheit und Sicherheit geht, haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und können Betriebsvereinbarungen abschließen. Sie dürfen zudem überwachen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit einhält.

Um ihre Hypothese empirisch zu überprüfen, haben Jirjahn, Mohrenweiser und Smith einen Datensatz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Ihren Berechnungen zufolge ist in der Tat ein deutlicher Effekt messbar: Wenn es einen Betriebsrat gibt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass betriebliche Gesundheitsförderung angeboten wird, um fast ein Fünftel. Faktoren wie die Betriebsgröße, die Branche oder die Qualifikationsstruktur der Belegschaft sind dabei herausgerechnet.

Den positiven Effekt von betrieblicher Mitbestimmung können die Forscher nicht nur pauschal nachweisen, sondern auch für eine Reihe von Einzelmaßnahmen. Demnach verbessern Betriebsräte zum einen den Informationsfluss: Sie setzen sich ein für Analysen von Fehlzeiten, Gesundheitszirkel und Beschäftigtenbefragungen. Zum anderen gibt es in mitbestimmten Firmen auch mehr direkte Maßnahmen: innerbetriebliche Angebote wie Gesundheitsuntersuchungen, Gesundheitstage oder Physiotherapie, Schulungen und Beratung zu Sucht, seelischen Problemen oder Ernährung, aber auch finanzielle Unterstützung für außerbetriebliche Präventionsmaßnahmen. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Betriebe sich an unternehmensübergreifenden Netzwerken zur Gesundheitsförderung beteiligen.

Uwe Jirjahn, Jens Mohrenweiser, Stephen C. Smith: Works Councils and Workplace Health Promotion in Germany, IZA Discussion Paper Nr. 12113, Januar 2019

Impuls-Beitrag als PDF

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen