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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: Mitbestimmung

Ausgabe 10/2012

Arbeitnehmervertreter setzen sich auf verschiedenen Ebenen für die Interessen der Beschäftigten ein – direkt im Betrieb und indem sie mit den Arbeitgebern branchenweit gültige Tarifverträge aushandeln.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhebt jährlich, wie weit dieses System der dualen Vertretung reicht. 2011 waren es in Westdeutschland 29 Prozent der Beschäftigten privater Betriebe ab fünf Mitarbeitern, die sowohl einen Betriebsrat hatten als auch nach einem Flächentarif bezahlt wurden. Im Osten galt dies für 17 Prozent. Betriebliche Mitbestimmung und Branchentarifbindung haben seit Beginn der Erhebungen 1996 Terrain eingebüßt. Wobei Großbetriebe nach wie vor zu über 90 Prozent einen Betriebsrat haben. Und auch wenn die Reichweite der Branchentarife nachgelassen hat, haben Flächentarifverträge dem IAB zufolge weiterhin große Bedeutung. Denn auch nicht tarifgebundene Unternehmen zahlen zu über 40 Prozent in Anlehnung an den jeweiligen Branchentarif.

  • Die Kernzone des Systems der dualen Interessenvertretung - Betriebsrat und Flächentarif - umfasst 29 Prozent der Beschäftigten im Westen und 17 Prozent in Ostdeutschland. Zur Grafik

Peter Ellguth, Susanne Kohaut: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2011, in: WSI-Mitteilungen 4/2012. 

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