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HBS Böckler Impuls

Aufsichtsräte: Mit Mitbestimmung besser durch die Krise

Ausgabe 10/2018

Die bestehenden Strukturen der Unternehmensmitbestimmung haben sich im vergangenen Jahrzehnt als stabil erwiesen.

In den Aufsichtsräten großer Unternehmen dürfen Beschäftigte mitentscheiden. Wie stark ihre Mitbestimmungsrechte institutionell verankert sind, misst der MB-ix, den Robert Scholz und Sigurt Vitols vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) für die Hans-Böckler-Stiftung erheben. In die Berechnung des Indexes fließen Informationen unter anderem zur Anzahl der Arbeitnehmervertreter, zur Zusammensetzung von Ausschüssen und zur Rechtsform ein.

Die aktuelle Auswertung bezieht sich auf die Mitglieder von Dax, MDax und TecDax sowie etwa 50 weitere mitbestimmte Unternehmen. Für das Jahr 2015 liegen Werte für insgesamt 192 Firmen vor. Auf der MB-ix-Skala von 0 bis 100 erreichen die Dax-Konzerne mit 81,2 im Schnitt den höchsten Wert, die TecDax-Unternehmen mit 27 den niedrigsten – was vor allem mit Größeneffekten zusammenhängen dürfte. Was die Branchen angeht, kommen die Industrie und die Bereiche Logistik, Energie und Telekommunikation sowie Rohstoffe, Bergbau und Bau auf die höchsten Werte.

Bei den untersuchten Aufsichtsräten besteht die Arbeitnehmerseite zu gut drei Vierteln aus Betriebsräten oder hauptamtlichen Gewerkschaftern. Arbeitnehmervertreter aus dem Ausland machen zwei Prozent aus. Mit einem Euro- oder SE-Betriebsrat können 70 der 192 Unternehmen aufwarten.

Die Aufsichtsräte von 75 der 106 paritätisch mitbestimmten Unternehmen haben neben dem Vorsitzenden, den immer die Anteilseigner stellen, einen Stellvertreter aus den Reihen der Arbeitnehmer. In 22 Fällen gibt es noch einen zweiten Stellvertreter von der Kapitalseite. Bei sechs Unternehmen bestimmen die Anteilseigner den ersten Stellvertreter, die Beschäftigten den zweiten. Drei Aufsichtsräte haben überhaupt keinen Stellvertreter von der Arbeitnehmerbank.

Bei 72 der 106 paritätisch mitbestimmten Konzerne sind auch alle Ausschüsse paritätisch besetzt, bei 15 mindestens ein Ausschuss. Bei weiteren 18 Aufsichtsräten können die Beschäftigten immerhin in mindestens einem Ausschuss mitwirken. Dass es überhaupt keine Arbeitnehmer in den Ausschüssen gibt, trifft auf ein paritätisch mitbestimmtes Unternehmen zu.

Die Entwicklung seit 2006 haben Scholz und Vitols anhand von 124 Unternehmen nachgezeichnet, die durchgehend in einem der Aktienindizes notiert waren. Im Kernsegment der etablierten, wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen ist die institutionelle Verankerung der Mitbestimmung demnach stabil: Der Durchschnittswert des MB-ix ist bis 2015 von 63 auf 66 Punkte leicht angestiegen und hat sich auch während der Finanzkrise ab 2008 kaum geändert – nach Einschätzung der WZB-Forscher ein bemerkenswerter Unterschied zu anderen europäischen Ländern, wo die Sozialpartnerschaft massiv infrage gestellt wurde. Dass die deutsche Wirtschaft damals vergleichsweise glimpflich davongekommen ist, dürfte auch mit dieser institutionellen Kontinuität zusammenhängen.

Veränderungen hat es in Details gegeben. Die Größe der Aufsichtsräte konzentriert sich zunehmend auf zwölf Mandate: 2006 hatten 45 Prozent der paritätisch mitbestimmten Gremien zwölf Sitze, 2015 waren es 52 Prozent. Der Grund: Zum einen sind die Beschäftigtenzahlen einzelner Unternehmen unter bestimmte Schwellenwerte gesunken. Zum anderen werden bei Umwandlungen in Europäische Aktiengesellschaften (SE) bisweilen kleinere Aufsichtsräte vereinbart. Im Untersuchungszeitraum ist es zu 17 solcher Umwandlungen gekommen. Die Zahl der Unternehmen mit ausländischen Arbeitnehmervertretern ist gleichzeitig von 3 auf 14 gestiegen, die Anzahl der Euro-Betriebsräte von 39 auf 55. 

Nicht erfasst wird vom MB-ix allerdings, wenn sich junge, wachsende Unternehmen der Mitbestimmung entziehen, indem sie Lücken in der Gesetzgebung ausnutzen, sobald sie eigentlich Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitreden lassen müssten. Andere Studien der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass das immer wieder vorkommt.


  • In den MB-ix fließen Informationen unter anderem zur Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, zur Zusammensetzung von Ausschüssen und zur Rechtsform ein. Zur Grafik

Robert Scholz, Sigurt Vitols: Der MB-ix in börsennotierten Unternehmen: Verankerung der Mitbestimmung im letzten Jahrzehnt (pdf), Mitbestimmungsreport Nr. 43, April 2018

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