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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: Mit Betriebsrat verfallen weniger Urlaubstage

Ausgabe 09/2016

Mitbestimmung sichert Erholung: Betriebsräte tragen dazu bei, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche ausschöpfen.

Wer arbeitet, hat ein Recht darauf, nicht zu arbeiten: Mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben. Tarifverträge sorgen oft dafür, dass Beschäftigte 30 oder mehr Tage freinehmen können. Inwieweit sie das tatsächlich tun, hängt auch davon ab, ob sie eine Arbeitnehmervertretung haben. Das zeigen Laszlo Goerke von der Universität Trier und Sabrina Jeworrek vom Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU in einer Studie, für die sie SOEP-Daten aus den Jahren 1999 bis 2011 ausgewertet haben.

Dass es einen Zusammenhang zwischen Mitbestimmung und Urlaubspraxis geben könnte, legt nach Ansicht der Ökonomen das Betriebsverfassungsgesetz nahe. Es sieht vor, dass Betriebsräte in sozialen Angelegenheiten mitbestimmen dürfen. Dazu gehören die „Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.“ Betriebsvereinbarungen regeln, wie Urlaub zu beantragen ist, welche Kriterien für die Zustimmung oder Ablehnung von Anträgen gelten und inwieweit Resturlaub auf das Folgejahr übertragen werden kann.

Der empirischen Analyse zufolge gibt es bei der Inanspruchnahme von Urlaub tatsächlich systematische Unterschiede zwischen Firmen mit und ohne Mitbestimmung: Beschäftigte von mitbestimmten Betrieben lassen im Schnitt 1,6 Urlaubstage pro Jahr ungenutzt, andere Beschäftigte 2,6 Tage. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Jahresurlaub komplett genommen wird, ist 11,2 Prozentpunkte höher, wenn es eine Arbeitnehmervertretung gibt. Auch wenn Faktoren wie die Zahl der vertraglich vereinbarten Urlaubstage, die Betriebsgröße, das Alter, die Qualifikation oder das Geschlecht der Arbeitnehmer herausgerechnet werden, ergibt sich ein signifikanter Effekt: Beschäftigte mit Betriebsrat nehmen durchschnittlich einen Tag mehr frei. Besonders stark kommt der Effekt bei Kleinbetrieben zum Tragen – und bei Männern. Deren Auszeit erhöht sich um etwa zwei Tage. Arbeitnehmerinnen scheinen ihre Ansprüche dagegen auch ohne Betriebsrat weitgehend auszuschöpfen. Der Vorteil insbesondere für männliche Beschäftigte sei ökonomisch durchaus beachtlich, so Goerke und Jeworrek. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr entsprächen zwei zusätzliche Urlaubstage einer Arbeitszeitverkürzung um ein Prozent oder einem Lohnplus in gleicher Höhe.

Die Forscher haben auch analysiert, worauf der positive Einfluss der Arbeitnehmervertretungen beruht. Die stärkere Formalisierung von Arbeitszeit- und Urlaubsarrangements, die größere Jobsicherheit oder das höhere Einkommen in mitbestimmten Betrieben spielen demnach keine maßgebliche Rolle. Entscheidend sei offenbar, dass Beschäftigte mit Betriebsrat besser über ihre Rechte informiert sind – und dass Arbeitgeber Anträge eher bewilligen, wenn sie damit rechnen müssen, dass sich im Konfliktfall ein Betriebsrat einschaltet.

  • Bei der Inanspruchnahme von Urlaub gibt es systematische Unterschiede zwischen Firmen mit und ohne Mitbestimmung. Zur Grafik

Laszlo Goerke, Sabrina Jeworrek: Paid Vacation Use: The Role of Works Councils, IAAEU Discussion Paper Series in Economics No. 1/2016

Weitere Informationen: 

Markus Neuhaus, Ralf Heidemann: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung, 2. aktualisierte Auflage, Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen/Kurzauswertungen, Düsseldorf 2015

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