Quelle: HBS
Böckler ImpulsRente: Mindestlohn hilft bei Rentenangleichung
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde helfen, den Abstand zwischen Ost- und Westrenten zu verringern.
Besonders ostdeutsche Arbeitnehmer würden von der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns profitieren. Hier verdienen 32 Prozent der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro pro Stunde, während dies im Westen auf 17 Prozent der Arbeitnehmer zutrifft. Wie das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels errechnet hat, würde ein Mindestlohn nicht nur die Verdienste im Osten, sondern auch das dortige Rentenniveau überdurchschnittlich ansteigen lassen. Der aktuelle Rentenwert Ost würde durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro für das Jahr 2012 gemessen am Westniveau um rechnerisch 2,8 Prozentpunkte steigen. Bei einem Mindestlohn von 10 Euro würde die Annährung an den Westen zusätzlich 2 Prozentpunkte betragen. Der Abstand zwischen Ost- und Westrenten würde sich damit deutlich verringern. Allerdings sind mögliche Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Prognos: Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung, Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Mai 2013.
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