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HBS Böckler Impuls

Hartz-IV-Sanktionen: Meist kein Einfluss auf Jobsuche

Ausgabe 05/2014

Arbeitssuchende, die sich regelwidrig verhalten, bekommen weniger Geld.

Wenn sie einen Termin beim Jobcenter versäumen oder eine angebotene Stelle oder Fortbildung nicht annehmen, kann der zuständige Vermittler das Arbeitslosengeld II je nach Verfehlung – „Meldeversäumnis“ oder „Pflichtverletzung“ – zunächst um 10 oder 30 Prozent kürzen. Im Wiederholungsfall kann er 60 Prozent oder sogar die komplette Leistung für eine bestimmte Zeit streichen.

Die Idee dahinter: Arbeitslose sollen angehalten werden, alles zu tun, was ihnen zu einem neuen Job verhelfen könnte. Ob das auch funktioniert, ist laut einer Untersuchung des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung allerdings zweifelhaft. Das ISG hat rund 1.800 Hartz-IV-Bezieher befragt, darunter gut 1.200, die bereits Leistungskürzungen hinnehmen mussten. Dabei zeigte sich, dass „von der individuellen Sanktionserfahrung keine die Arbeitssuche intensivierende Wirkung“ ausgeht. Einzige Ausnahme: Erwerbslose unter 25 Jahren, denen das Arbeitslosengeld gänzlich gestrichen wurde, suchten nun hartnäckiger nach einem neuen Job als Angehörige der nicht sanktionierten Vergleichsgruppe.

Andere Folgen lassen sich dagegen bei allen Altersgruppen nachweisen: Viele Betroffene ziehen sich zurück und treffen seltener Freunde. Der geschrumpfte finanzielle Spielraum macht sich ebenfalls im alltäglichen Leben deutlich bemerkbar. Es fehlt häufiger das Geld, um neue Kleidungsstücke zu kaufen, ausgefallene Haushaltsgeräte zu ersetzen oder pünktlich die Stromrechnung zu bezahlen.

Von Sanktionen betroffen waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im September 2012 bundesweit etwa 3,5 Prozent der arbeitslosen Leistungsbezieher. Das waren gut 92.000 Personen.

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