Quelle: HBS
Böckler ImpulsBezüge Vorstandsmitglieder: Mehr Transparenz durch neues Gesetz
Seit August 2005 ist es nun Gesetz, dass zumindest die börsennotierten Aktiengesellschaften individualisierte Angaben zu den Bezügen ihrer Vorstandsmitglieder veröffentlichen müssen ("VorstOG").
Ein Schritt in die richtige Richtung, sagen die Experten der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Roland Köstler und Dr. Matthias Müller. Problematisch bleibe: Die Hauptversammlung kann das Unternehmen von der Offenlegung per Beschluss mit 3/4-Mehrheit befreien.
Bedauerlich aus Arbeitnehmersicht sei auch, dass es für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften weiterhin Schlupflöcher gebe, die es ermöglichen "eine Geheimhaltungsaura rund um das Thema Geschäftsführerbezüge zu errichten".