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HBS Böckler Impuls

Bezüge Vorstandsmitglieder: Mehr Transparenz durch neues Gesetz

Ausgabe 17/2005

Seit August 2005 ist es nun Gesetz, dass zumindest die börsennotierten Aktiengesellschaften individualisierte Angaben zu den Bezügen ihrer Vorstandsmitglieder veröffentlichen müssen ("VorstOG").

Ein Schritt in die richtige Richtung, sagen die Experten der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Roland Köstler und Dr. Matthias Müller. Problematisch bleibe: Die Hauptversammlung kann das Unternehmen von der Offenlegung per Beschluss mit 3/4-Mehrheit befreien.

Bedauerlich aus Arbeitnehmersicht sei auch, dass es für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften weiterhin Schlupflöcher gebe, die es ermöglichen "eine Geheimhaltungsaura rund um das Thema Geschäftsführerbezüge zu errichten".

  • 100, 200, 300 Prozent - die Bezüge deutscher Topmanager sind in den vergangenen Jahren explosionsartig gestiegen - losgelöst von Umsätzen, Gewinnen, Beschäftigungszuwachs und den Mitarbeitergehältern, zeigt eine Kienbaum-Analyse. Zur Grafik

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