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HBS Böckler Impuls

Gender: Mehr Quote wagen

Ausgabe 04/2018

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dies könnte schrittweise geändert werden.

Seit 2016 gilt die Quote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung von der Hans-Böckler-Stiftung. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten. 

Ausdehnung auf alle großen Kapitalgesellschaften

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen kapitalmarktorientierten Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren dies 561 Unternehmen. Die Liste der kapitalmarktorientierten Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends. 

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten.

  • Der Geltungsbereich der Frauenquote für Aufsichtsräte ließe sich schrittweise ausdehnen. Zur Grafik

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