Quelle: HBS
Böckler ImpulsInterview: "Mehr Mitbestimmung für den Neustart"
Ein Weiter so wird es nach der Coronakrise nicht geben. Für einen Neustart braucht es stärkere Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in Europa, fordert Norbert Kluge, Experte für Mitbestimmung und Unternehmensführung
Was muss die Politik auf europäischer Ebene tun, um Mitbestimmung zu schützen und für die Bewältigung der Krise zu fördern? Die Coronakrise stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Welche Rolle spielt dabei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer?
Norbert Kluge: Ein Zurück in einen Normalzustand wird es nicht geben. Neustarts sind gefragt. Schon vor der Coronakrise waren fundamentale Veränderungen im Gange, etwa durch Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel. Sie werden nun noch beschleunigt. Wir müssen das, was danach kommt, mit den bewährten Instrumenten der sozialen Marktwirtschaft bewältigen. Ohne ihre Arbeitnehmervertreter in den mitbestimmten Aufsichtsräten, gebaut auf starke und tariffähige Gewerkschaften und kreative Betriebsräte, drohen Beschäftigte nach dem Neustart in den Unternehmen zu kurz zu kommen. Von Mitbestimmung profitieren letztlich auch die Unternehmen selbst. Die Erfahrung zeigt, dass sie Krisen besser bewältigen und für die Zukunft besser aufgestellt sind, wenn Arbeitnehmer mitbestimmen.
Was muss die Politik auf europäischer Ebene tun, um Mitbestimmung zu schützen und für die Bewältigung der Krise zu fördern?
Wir brauchen stärkere gesetzliche Vorgaben für Arbeitnehmerbeteiligung als Element guter Unternehmensführung. Die EU sollte unter anderem eine Rahmenrichtlinie auf die Agenda setzen, die Mindeststandards setzt für Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern in europäischen Unternehmen. Allerdings hat die neue EU-Kommission, anders als das EU-Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, bisher keine Anstalten gemacht, die Forderung der europäischen Gewerkschaften nach „Mehr Demokratie in der Arbeitswelt“ auf ihre politische Agenda zu setzen.
Wie kann Deutschland den Vorstoß unterstützen?
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte jetzt zeigen, dass sie Mitbestimmung stärker als bisher im europäischen Gesellschaftsrecht verankern will. Dafür muss sie Bündnisse schließen, besonders mit den Regierungen von Portugal, Slowenien und Frankreich, die ihr in der EU-Ratspräsidentschaft folgen. Die erste und dringlichste Aufgabe liegt jetzt aber darin, die Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht endlich zu Hause zu schließen. Denn wenn man schon hierzulande Mitbestimmungsflucht nicht verhindern kann, dann drohen Initiativen und Bemühungen zum Schutz der Mitbestimmung in Europa ins Leere zu laufen.<
Nobert Kluge ist Gründungsdirektor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung